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Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Muss man wissen … über Verschwörungstheorien
iz3w - Zeitschrift zwischen Nord und Süd | Ausgabe 371
(März/April 2019)

Einige wenige Eingeweihte haben es schon verstanden: Das Böse ist immer und überall. Aber wer zieht die Strippen?

Verschwörungstheorien sind weltweit verbreitet. Sie bieten einfache Erklärungsmodelle für komplexe Sachverhalte und ermöglichen eine klare Trennung zwischen Gut und Böse. Auch wenn die allermeisten Verschwörungstheorien unsinnig klingen, ihre Folgen können sehr real und zerstörerisch sein: Menschen werden angefeindet, ausgestoßen, bedroht oder gar ermordet. Häufig werden dabei bestehende Diskriminierungsstrukturen aufgegriffen und zu einem von Ressentiments geleiteten Theoriemonster umgebaut.

Gegen den Irrsinn der Verschwörungstheorien hilft nur Aufklärung. Man kommt nicht umhin, sich über sie zu informieren und dagegen zu argumentieren. Daher befassen wir uns im Themenschwerpunkt mit dem neuen alten Hype um esoterisch, antiimperialistisch oder antisemitisch grundierte Verschwörungsfantasien. Wir kritisieren die Hetze gegen den „Erzglobalisten“ George Soros, die Stigmatisierung durch Hexereivorwürfe und vieles anderes mehr.
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Vermögenswirksame Leistungen und ETF-Sparpläne
Mit kleinen Monatsbeiträgen viel erreichen

Jeder weiß, dass Kleinvieh auch Mist macht. Das lässt sich auf die Geldanlage übertragen: Wer jeden Monat schon eine kleine Summe anlegt, kann über die Jahre ein Vermögen aufbauen. Wenn die Firma mitmacht, umso besser, dann können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzen. Die Stiftung Warentest stellt in der März-Ausgabe von Finanztest Verträge für vermögenswirksame Leistungen vor sowie ETF-Sparpläne, bei denen man auch mit wenig Geld in der Aktienwelt mitmischen kann. Finanztest hat berechnet, was ein ETF-Sparplan auf den weltweiten Aktienmarkt über 30 Jahre gebracht hätte: Mit einer Sparrate von 25 Euro im Monat hätten Anleger am Ende 27.600 Euro erzielt.

„Ungefähr die Hälfte der Berechtigten verzichtet auf VL“, wundert sich Finanztest-Projektleiter Boštjan Krisper, „damit verlieren sie einen Haufen Geld.“ Der Tipp: Beim Betriebsrat oder in der Personalstelle nachfragen, was einem zusteht. Dann eine passende Anlageform aussuchen – das kann beispielsweise ein Aktienfonds sein, ein Bausparvertrag oder ein Banksparplan. Trotz Niedrigzinsen gibt es auch hier Angebote, von denen Zinssparer sonst nur träumen. Je nach Verdienst kann es auch eine Sparzulage vom Staat geben. Und dann vielleicht den Vertrag aufstocken, um noch mehr zu sparen. Finanztest empfiehlt für VL – und übrigens auch für eigenständiges Sparen – vor allem ETF-Sparpläne. Vorteil: Sie sind preiswert, flexibel, unkompliziert und vielseitig und nicht so riskant, wie viele glauben. Außerdem versprechen sie eine gute Rendite – wenn man lange Zeit sparen und warten kann, falls die Kurse zum Auszahltermin gerade im Keller sind. Eins jedenfalls sei sicher, so Finanztest: Von Geld auf dem Sparbuch allein werde niemand reich. In dieser verständlichen, 16-seitigen Anleitung bekommen Anleger Tipps, wie sie einfach und ohne Probleme ETF kaufen und ein Depot eröffnen können.

Die beiden Tests zu Verträgen für vermögenswirksame Leistungen und ETF-Sparplänen finden sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest online unter www.test.de/vl und www.test.de/etf-sparplan.
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Richtige Abfalltrennung fängt klein an
ASF würdigt das besondere Engagement des St. Andreas Kindergarten in Weingarten

Um Interesse am Umweltschutz zu wecken und die Bedeutung einer konsequenten Abfalltrennung zu verinnerlichen, ist es besonders wichtig, bereits in Kindergarten das Freiburger Entsorgungssystem und dessen Umweltvorteile vorzustellen. Mit Beratungen und einem breiten Aktionsangebot für Kinder vermittelt die Freiburger Abfallwirtschaft diesen Zusammenhang bereits seit langem, möchte ihn in den kommenden Jahren jedoch mithilfe weiterer Angebote noch bekräftigen.

Am Anfang stehen die einfachen Regeln der Abfalltrennung und die Wertstoffeimer für Papier, Verpackung sowie Bioabfall. Dabei werden die Zusammenhänge am leichtesten verinnerlicht, wenn Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis hin zum eigenen Zuhause das gleiche Abfalltrennsystem vorfinden. Hierfür bietet die Abfallpädagogik der ASF Kindergärten Unterstützung bei der Wahl der richtigen Abfallbehälter und hält passende Aufkleber zur Abfalltrennung vor.

Besonders erfreulich ist es natürlich, wenn sich Bildungseinrichtungen selber engagieren. Wie beispielsweise der Kindergarten St. Andreas aus Weingarten, der mit dem Jahresthema „Die Schöpfung bewahren“, die unterschiedlichen Perspektiven der natürlichen Umgebung betrachtet und die Kinder für die Begegnung mit der Natur sensibilisiert. Schnell stellte sich bei den Kindern im Zuge der Naturerfahrung die kritische Wahrnehmung für herumliegende Abfälle ein.

Die Erzieherinnen haben ein vielfältiges Angebot, bestehend aus Liedern, Geschichten, Experimenten und Bastelideen ausgearbeitet, um die Kinder an das Thema heranzuführen. Zur fachlichen Unterstützung wurde Frau Gill als pädagogische Fachkraft der ASF eingeladen. Frau Gill: „Abfallentsorgung ist ein Alltagsthema, an dem schon die Kleinsten aktiv teilnehmen. Auf spielerische Weise erfahren die Kinder von mir, was mit den Freiburger Abfällen passiert und warum es im Sinne des Ressourcenschutzes ist, Abfälle zu vermeiden und den Rest gut zu sortieren“.

Loni Schäfer, seit 18 Jahren Leiterin des katholischen Kindergartens St. Andreas, sieht „in dem Erleben von Schöpfung nicht nur Naturbegegnung, sondern auch Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten. Es gehört zu unseren Aufgaben, die Kinder auf den Alltag vorzubereiten und Abfalltrennung ist ein wichtiger Teil davon.“

Um das besondere Engagement des St. Andreas Kindergartens zu würdigen, stellte die ASF dem Team kindgerechte Abfallbehälter und Aufkleber zur richtigen Abfalltrennung zur Verfügung. Ein gemeinsamer Rundgang mit den Kindern über den Recyclinghof der ASF in der Hermann-Mitsch-Straße war fast schon obligatorisch.

Kindergärten, die sich über die Angebote der ASF informieren wollen, wenden sich an Susanna Gill, sie ist erreichbar unter gill@abfallwirtschaft-freiburg.de. Infos zur Abfallberatung in Kindergärten findet man auf den Serviceseiten der ASF in der Rubrik „Abfallberatung in Kindergärten“ unter www.abfallwirtschaft-freiburg.de
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Rad-Querung FR2 über Lehener Straße wird gebaut
Künftig Vorfahrt für den Radverkehr

Lehener Straße auf Höhe Güterbahnbrücke muss für drei Wochen für den Autoverkehr gesperrt werden

Auf zwei Strecken quer durch Freiburg haben Radfahrerinnen und Radfahrer Vorfahrt: auf dem Dreisamuferradweg (FR1) und auf dem Güterbahn-Radweg (FR2). Der Ausbau des FR2 geht nun weiter. Ab Donnerstag, den 14. März beginnt das Garten- und Tiefbauamt (GuT) mit den Bauarbeiten, um den Radfahrenden eine bevorrechtigte Querung der Rad-Vorrang-Route FR2 über die Lehener Straße im Bereich der Güterbahnbrücke zu ermöglichen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich drei Wochen.

Die vorhandene Kreuzung des FR2 an der Lehener Straße wird so umgestaltet, dass die Rad-Vorrang-Route FR2 vor der Lehener Straße Vorrang erhält. Die neue Vorfahrt wird mit entsprechenden Schildern und Markierungen angezeigt.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden zur Verbesserung der Sicht vorhandene Parkplätze entfernt. Außerdem wird dem Autoverkehr deutlich angezeigt, dass der Radverkehr auf der Lehener Straße die Vorfahrt hat. Dazu wird die Fahrbahn erhöht und mit rötlichem Pflaster ausgelegt. So erkennen Autofahrende sofort, dass sie die Geschwindigkeit verringern müssen. Vergleichbar sind die anstehenden Arbeiten mit der bevorrechtigten Querung des Dreisamuferradwegs FR 1 im Bereich des Sandfangwegs.

Während der Bauzeit muss die Lehener Straße in Höhe der Güterbahnbrücke für den Autoverkehr gesperrt werden. Von der Sundgauallee und von der Berliner Allee kommend wird die Lehener Straße zur Sackgasse. Die Umleitung führt über die Sundgau- und Berliner Allee. Alle Radwege und Fußverbindungen können aber weiterhin genutzt werden. Das GuT bittet um Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen Behinderungen.

Mit dem Radkonzept 2020 wurde beschlossen, die Rad-Vorrang-Route FR2 entlang der Güterbahn als eine von drei Pilotrouten auszubauen. Im Süden und in der Mitte Freiburgs ist der Radweg schon in größeren Teilen vorhanden und schafft damit schnelle und attraktive Verbindungen für den Radverkehr. Durch Aus- und Neubau weiterer Abschnitte soll eine durchgängige Rad-Vorrang-Route durch ganz Freiburg geschaffen werden.

Zuletzt wurde auf dem FR2 Mitte 2017 die kreuzungsfreie Führung unter der Breisacher Straße fertiggestellt. Schon länger erleichtern Durchstiche unter Opfinger Straße und Mühlenweg sowie eine Brücke über die Ferdinand-Weiß-Straße die Fahrt.

Nach der Querung der Lehener Straße werden ein neuer Radweg in der Hartmannstraße und Radfahrstreifen im Güterbahngelände folgen, südlich der Dreisam der Ausbau eines Weges am Kronenmühlenbach sowie die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Badenweilerstraße - auch hier mit Bevorrechtigung des Radverkehrs. Der Radverkehr auf der Vorrang-Route FR2 ist damit weitgehend unabhängig vom übrigen Verkehr und anderen Verkehrsmitteln gegenüber bevorrechtigt.
 
 

 
„Die Stadt weiterentwickeln – Freiburg bleiben“
Prozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplan 2040 wird vorgestellt

Neuer FNP stellt die Weichen für die Zukunft – Wie sieht die Stadt von übermorgen aus?

Auftaktveranstaltung beginnt Ende März – In den nächsten fünf Jahren ist ein offener und transparenter Beteiligungsprozess vorgesehen

Der Flächennutzungsplan 2040 wird neu aufgestellt. Wie entwickelt sich Freiburg bis zum Jahr 2040 räumlich weiter und welche Veränderungen müssen wir aktiv steuern, um die Lebensqualität und das wirtschaftliche, ökologische und soziale Gleichgewicht in der Stadt zu erhalten? Um diese vielschichtigen Fragen beantworten zu können, hat der Gemeinderat die Verwaltung vor zwei Jahren beauftragt, den Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP) neu aufzustellen.

„Freiburg soll auch noch in zwanzig Jahren eine Stadt für alle sein. Deswegen müssen wir jetzt überlegen, wie wir unsere Flächen in der Zukunft langfristig nutzen möchten“, erläutert Oberbürgermeister Martin Horn.

Und Baubürgermeister Martin Haag ergänzt: “Im neuen FNP bringen wir unsere vielschichtigen Erfahrungen des bislang gültigen FNPs 2020 mit ein. Abseits aktueller Debatten um die Freiburger Wohnungspolitik werden wir sämtliche Nutzungsansprüche behutsam abwägen.“

Was ist ein Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan?
Mit dem FNP werden für ganz Freiburg die Ziele für die gesamte Flächennutzung dargestellt und damit die künftige räumliche Entwicklung der Stadt bis zum Jahr 2040 bestimmt. Der Landschaftsplan (LP) ist dabei die fachliche Grundlage für eine nachhaltige, flächen- und landschaftsschonende Entwicklung, indem er beispielsweise Themen aus den Bereichen Landschaft, Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Wasser oder auch Klima und Luft in einem gutachterlichen Plan verbindet.

Unterschiedlichste Nutzungen wie beispielsweise Wohnen, Gewerbe, Mobilität oder Sport müssen im Flächennutzungsplan abgebildet werden. Dazu wird im aktualisierten FNP untersucht, ob die Anordnung und Zuordnung dieser Flächen optimiert werden kann, um ein gutes Nebeneinander zu erzielen und mögliche Potenziale für neue Entwicklungen zu finden. Dabei werden mit dem LP die Belange von Natur und Landschaft für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung berücksichtigt.

Warum funktioniert der aktuell gültige FNP 2020 nicht mehr?
Der aktuelle FNP gilt seit 2006. Seitdem hat sich vieles in der Stadt verändert. Die Bevölkerung ist stärker gewachsen, als damals angenommen wurde. Soziale Einrichtungen, Freiräume, Verkehrswege und Bildungseinrichtungen müssen an die veränderten Anforderungen angepasst werden. Andere Themen wie beispielsweise Klimaanpassung haben an Bedeutung gewonnen, und die auf Basis des Perspektivplans identifizierten neuen Potenzialflächen wie Zähringen-Nord oder Stühlinger-West bieten Chancen zur Umstrukturierung und erfordern ein neues Nachdenken über die gesamte Flächennutzung in Freiburg.

Was bedeutet der neue FNP 2040 für aktuelle Planungen und Projekte?
Bereits laufende Planungen und Projekte des aktuell gültigen FNP sind von dem neuen FNP 2040 nicht betroffen. Bis 2023 werden daher alle Planungen weiterlaufen, bevor der neue FNP beschlossen und durch das Regierungspräsidium Freiburg genehmigt wird.

Der vom Stadtplanungsamt vor zwei Jahren fertiggestellte Perspektivplan bietet derzeit die Grundlage zu den wohnbaulichen Entwicklungspotenzialen der Stadt. Der Plan zeigt genau auf, wo die Versorgung und Erreichbarkeit mit wohnortnahen Grün- und Freiräumen unzureichend ist oder wo eine bauliche Nachverdichtung möglich ist. Damit der Perspektivplan seine gewünschte Wirkung erzielen kann, muss er in die Bauleitplanung integriert werden. Und dies kann nur in dem neuen FNP abgebildet werden. Der neue Flächennutzungsplan 2040 steht wie der Perspektivplan Freiburg unter dem Motto „Die Stadt weiterentwickeln – Freiburg bleiben!“

Über die im Perspektivplan behandelten Themen Wohnen und Freiraum hinaus sind Fragen der gewerblichen Entwicklung, der Energie- und Wärmeversorgung, der Entwicklung und des Erhalts von Natur und Umwelt, der sozialen, kulturellen, verkehrlichen, sportbezogenen sowie der Versorgungsinfrastrukturen zu betrachten und müssen in die Planungen mit einfließen.

Mit dem FNP 2040 wird die Stadt strukturell auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet. Dafür müssen Prognosen und Trends in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Klimaschutz, Industrie 4.0 oder Smart City erkannt, ausgewertet und auf ihre Relevanz für die Stadtentwicklung überprüft werden.

Außerdem werden die räumlichen Weichen für die Zukunft der Stadt bis zum Jahr 2040 gestellt. Aus diesem Grund will die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure und Interessensgruppen in einem offenen und transparenten Beteiligungsprozess mitnehmen.

Was ist konkret geplant?
Unter dem Leitsatz „Die Stadt weiterentwickeln – Freiburg bleiben“ sind vier öffentliche Projekt- und Beteiligungsphasen in den nächsten fünf Jahren vorgesehen.

Phase 1: Zukunftsforen 2040 - „Für Veränderungen und Zukunftsthemen sensibilisieren“
Die erste Phase, die noch in diesem Monat startet, soll einen Blick in die Zukunft geben und dafür werben, den Wandel durch eine gemeinsame Planung konstruktiv zu gestalten. Bei den Zukunftsforen stellen Expertinnen und Experten unterschiedliche Trends der Stadtentwicklung vor, geben Anstöße für die FNP-Neuaufstellung und blicken über den Tellerrand hinaus. Im Fokus der Veranstaltungen stehen die Fragen: Welche Entwicklungen sind für den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan relevant? In welchen Bereichen sind wir bereits gut aufgestellt? Wo brauchen wir noch mehr Hintergrundinformationen, um die Entwicklung besser steuern zu können?

Die Termine im Einzelnen:

Am Montag, 25. März, um 18 Uhr beginnt das 1. Forum mit der Auftaktveranstaltung „Wie verändert sich Stadt? Zukunftstrends der Stadtentwicklung“.

Das 2. Forum „Grün in der Stadt von übermorgen. Wie grüne Infrastrukturen unsere Lebensqualität bestimmen“, findet am
Mittwoch, 10. April, um 19 Uhr statt.

Das 3. Forum „Neue Denkanstöße für die Mobilität der Zukunft. Wie wir uns übermorgen fortbewegen“, findet am
Montag, 6. Mai, um 19 Uhr statt.

Das 4. Forum „Zukunft der Arbeit in der Stadt. Gewerbe, Dienstleistung und Produktion im urbanen Raum.“, findet am
Montag, 20. Mai, um 19 Uhr statt.

Das 5. und letzte Forum „Perspektiven des Wohnens“, findet
Montag, 24. Juni, um 19 Uhr statt.

Alle Veranstaltungen finden im Runden Saal im Konzerthaus statt, eine Live-Video-Übertragung ist vorgesehen. Den LiveStream können Interessierte unter www.freiburg.de/fnp2040 verfolgen.

Phase 2: Nach der ersten Phase sollen in einer nächsten Phase ab Herbst 2019 die Zukunftstrends zu möglichen Entwicklungen für Freiburg zusammengefügt werden, um die Weichen für die weitere Entwicklung Freiburgs zu stellen. Dabei sollen Zukunftsszenarien als Entscheidungsgrundlage dienen.

Phase 3: Diskussion der Konsequenzen - „Veränderungsbedarfe fachlich ableiten und Entscheidungen transparent machen“
In der dritten Phase, die voraussichtlich ab Mitte 2020 startet, sollen die Erkenntnisse aus den vorausgegangenen Zukunftsforen ausgewertet werden. Ziel dieser Phase ist es, zwischen Politik, Bürgerschaft und Verwaltung ein möglichst weitgehendes Einvernehmen zu den notwendigen Veränderungen und Anpassungen zu finden und entsprechende Planungsalternativen für Freiraum und Freizeit, Verkehr, Gewerbe, Bildung oder Wohnen zu diskutieren.

Phase 4: Entwurf zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan - „Einzelthemen zu einem Gesamtbild zusammenfügen

Die vierte Phase führt die Ergebnisse der Diskussion anhand der fachlichen und rechtlichen Vorgaben und beschlossenen Eckpunkte zu einem Planentwurf zusammen. Dabei sind die komplexen Bezüge und räumlichen Abhängigkeiten der Nutzungen untereinander wie beispielsweise Erschließbarkeit, Infrastrukturen oder kurze Wege zu berücksichtigen.

An der Planerstellung in dieser Phase sind vor allem Fachbehörden und Verbände, die Region und die Nachbarkommunen intensiv beteiligt. Die Entwürfe für den FNP 2040 und den integrierten Landschaftsplan werden durch den Gemeinderat beschlossen und durch das Regierungspräsidium genehmigt.

OB Horn: „Ich wünsche mir, dass wir bei diesem Prozess zur Neuaufstellung des neuen Flächennutzungsplans möglichst viele Freiburgerinnen und Freiburger mitnehmen. Wir wollen die Chance ergreifen, um gemeinsam über die zukünftige Entwicklung Freiburgs öffentlich zu diskutieren und Impulse aus der Bürgerschaft, der unterschiedlichen Akteure und Interessengruppen zu integrieren. Die Voraussetzungen dafür sind mit den geplanten Beteiligungsformen geschaffen. Ich freue mich darauf.“
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Informationen zum Fahrplanwechsel im Stadtteil Mooswald
Bei einer Informationsveranstaltung des Bürgervereins Mooswald am Montag, 11. März, 19 Uhr, im Fritz-Hüttinger-Haus, Am Hägle 1, möchte die Freiburger Verkehrs AG Änderungen bei den Linien 4,10, 22 und 36 vorstellen, die sich mit dem Fahrplanwechsel am 16. März ergeben werden.
 
 

 
Saugroboter: Nur zwei saugen gut
Auf den ersten Blick sorgen Saugroboter für blanke Böden, selbst auf Teppich holen sie einiges an Staub und Fasern heraus. Einen guten Boden­staubsauger ersetzen sie jedoch nicht. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Unter­suchung. Veröffent­licht ist der Test der acht Saugroboter zu Preisen zwischen 405 und 950 Euro in der März-Ausgabe der Zeit­schrift test.

Saugroboter funk­tionieren am besten in Räumen mit glatten Böden und über­sicht­licher Einrichtung. In verwinkelten, zugestellten Zimmern mit hohen Türschwellen kommen die Sauger schnell an ihre Grenzen. Auch hoch­florige Teppiche bremsen sie aus. Täglich einge­setzt können die Kleinen jedoch beim Hausputz helfen. Zwei Saugroboter schneiden gut ab, fünf sind befriedigend. Ein Gerät haben die Tester mit Ausreichend bewertet. „Mit der Saug­leistung und der sehr effektiven Filter­wirkung eines guten Staubsaugers können aber selbst die besten Saugroboter nicht konkurrieren“, so Cecilia Meusel, Expertin der Stiftung Warentest.

Saugroboter navigieren auto­nom, die aktuell geprüften Modelle lassen sich zudem per App programmieren damit sie dann saugen, wenn niemand zu Hause ist, manche senden sogar Video­bilder live aufs Handy.

Der Test Saugroboter findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/saugroboter abruf­bar.
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Kinderbetreuung: Wegweiser zum Kitaplatz
Trotz Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bleibt die Suche mühsam. In vielen Städten und Gemeinden sind die Betreuungsmöglichkeiten für Ein- bis Dreijährige rar. Doch nach dem Gesetz steht jedem Kind ab einem Jahr seit 2013 ein Kitaplatz zu. Ob kommunale, private oder kirchliche Träger die Betreuung übernehmen, ist für den Rechtsanspruch unerheblich. Finanztest zeigt, wie Eltern am besten vorgehen, um die Chance auf einen Kitaplatz zu erhöhen, gibt Tipps zum Vertrag und informiert über die Kosten.

Sobald Eltern wissen, dass sie einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, sollten sie ihren Bedarf beim Jugendhilfeträger anmelden, meist das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt. Sieht eine Kommune kein zentrales Vormerksystem vor, können Väter und Mütter sich direkt in einer oder mehreren Einrichtungen anmelden. Es ist auch sinnvoll, sich in Kitas persönlich vorzustellen, sogar schon vor der Geburt. Viele Eltern schreiben ihr Kind deshalb auf unzählige Wartelisten. Ein bundesweit gültiges Anmeldeverfahren gibt es nicht.

Wer trotz aller Mühen keinen Kitaplatz findet, muss sich an das Jugendamt des Landkreises wenden. Es sollte dann für das Kind einen Platz bei Tageseltern oder in einer Einrichtung anbieten. Kommt jedoch ein ablehnender schriftlicher Bescheid oder reagiert das Jugendamt innerhalb von drei Monaten nicht, können Eltern vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Ausführlich berichtet die Zeitschrift Finanztest in der März-Ausgabe und online unter www.test.de/faq-kinderbetreuung.
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