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Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Unterstützung durch das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“
Energetische Gebäudesanierung ist eine nachhaltige Möglichkeit das Klima zu schützen und dabei auch noch Geld zu sparen. Laut Umweltbundesamt entfallen 30 Prozent der CO2-Emissionen Deutschlands auf den Gebäudebereich. Investitionen in die energetische Sanierung können mittel- bis langfristig sehr lukrativ sein.

Das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ unterstützt Freiburgerinnen und Freiburger auch dieses Jahr mit einem vielfältigen Angebot. Wer sich für das Förderprogramm entscheidet, bekommt unter anderem kostenlose und vergünstigte Beratungsangebote. So nehmen zertifizierte Energieberaterinnen und –berater eine erste energetische Einschätzung des Gebäudes vor. Im Anschluss kann dann zum Beispiel eine neue Photovoltaikanlage bezuschusst werden, auch sind hohe Fördermittel für eine Dachsanierung möglich. Profitieren können aber nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter, etwa durch bezuschusste Balkonsolarmodule. Dieser Beitrag zum Klimaschutz macht sich ebenfalls finanziell bemerkbar, indem die Stromrechnung um bis zu 60 Euro pro Jahr gesenkt werden kann.

In den kommenden Monaten wird das Umweltschutzamt wieder Beratungswochen anbieten, eine ist für das Frühjahr geplant und zwei weitere im Herbst. Hier wird es qualifizierte Vorträge geben sowie die Möglichkeit spezifische Fragen zu stellen. Darüber hinaus sind Besuche bei Gebäuden geplant, die energetisch saniert werden, um einen realistischen Eindruck von den Maßnahmen und Vorteilen zu vermitteln.

Zur ersten Orientierung in der Förderlandschaft der Stadt Freiburg oder der KfW-Bank, können Bürgerinnen und Bürger sich im Umweltschutzamt melden und ein kostenloses Dossier mit umfangreichen Informationen erhalten. Weitere Details können Sie auch gerne bei Herrn Fleig (Umweltschutzamt) erfragen: Timon.Fleig@stadt.freiburg.de; 0761/ 201-6141

Die Förderrichtlinien sind mit den Antragsunterlagen und Förderrichtlinien unter www.freiburg.de/foerderprogramm-klimafreundlich-wohnen zu finden und können online ausgefüllt werden.
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Neue Halteposition für Buslinie 25 an der Gundelfinger Straße
Um eine bessere Integration des Regionalbusverkehrs am Umsteigeknoten Gundelfinger Straße zu ermöglichen, verlegt die Freiburger Verkehrs AG den Haltesteig der Linie 25. Ab Montag, 25. Januar, halten die Omnibusse der Linie 25 neben den Bussen der Linie 24 im Bereich der Gundelfinger Straße. Der bisherige Halt war auf der gegenüberliegenden Seite der Wendeschleife. Die Linie 25 fährt über das Industriegebiet Nord und Hochdorf zum Bahnhof Hugstetten.
 
 

Wohnung als Kapitalanlage
 
Wohnung als Kapitalanlage
Wann es sich lohnt und wann Anleger draufzahlen

Eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage kann sich lohnen. Doch wer nicht aufpasst, zahlt drauf. Welche Voraussetzungen gegeben sein sollten, wie sich die Mietrendite errechnet und wie Anleger Risiken vermeiden, erläutert die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe. Ein Praxistest zeigt außerdem, dass rentable Wohnungen derzeit nicht leicht zu finden sind.

Viele Kapitalanleger stürzten sich in den vergangenen Jahren auf Eigentumswohnungen und trieben die Kaufpreise in die Höhe. Weil die Mieten gerade in Topstädten bei Weitem nicht Schritt hielten, müssen sich Käufer selbst in günstigsten Fällen mit weit weniger Ertrag zufriedengeben als früher. Sie können froh sein, wenn sie langfristig 3 Prozent Rendite schaffen. Dafür binden sie viel Kapital auf lange Zeit, haben hohe Nebenkosten und viel Aufwand. Grundsätzlich rentiert sich der Kauf nur dann, wenn der Kaufpreis in einem vernünftigen Verhältnis zur erzielbaren Miete steht. Mit dem Renditerechner unter test.de/vermietete-eigentumswohnung ist es einfach, Investitionspläne unter die Lupe zu nehmen.

Finanztest gibt Tipps, wie man das richtige Objekt auswählt und erläutert, welche Pflichten Vermieter und Miteigentümer haben. Eine Stichprobe von Wohnungsangeboten in verschiedenen Städten zeigt: Anleger müssen momentan damit rechnen, dass ihnen Immobilien angeboten werden, die viel kosten, aber wenig Miete bringen. Ein Schnäppchen zu finden ist nicht einfach.

Der Test Wohnung als Kapitalanlage findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/vermietete-eigentumswohnung abrufbar.
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Freiburger Innovationspreis 2021
Verlängerte Bewerbungsfrist: Noch bis zum 31. März 2021 bewerben

Bereits zum fünften Mal vergibt die Technologiestiftung BioMed den Freiburger Innovationspreis, der gemeinsam mit dem Freiburger Innovationsführer im Bereich Medizintechnik, Stryker Leibinger GmbH & Co. KG, gestiftet und von der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau unterstützt wird. Er ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Zusätzlich stiften erstmalig die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein und die Handwerkskammer Freiburg zwei mit jeweils 3.000 € dotierte "Sonderpreise" für die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Handwerk. Corona bedingt wird nun die ursprüngliche Bewerbungsfrist von 31. Januar auf 31. März 2021 verlängert.

Mit dem Preis würdigt die Technologiestiftung BioMed Freiburg seit 1992 im zweijährlichen Turnus die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den Ideenreichtum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aus der Wirtschaftsregion Freiburg, d.h. aus dem Stadtkreis Freiburg und den beiden Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.

Geehrt werden beispielhafte, originelle und innovative Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Wesentliche Auswahlkriterien für die Preiswürdigkeit sind der Innovationsgrad, die Markt- und Zukunftsfähigkeit sowie die wirtschaftliche Bedeutung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge. In die Wertung werden ausschließlich Produkte, Materialien, Verfahren, Konzepte oder Forschungsergebnisse aufgenommen, die in der Praxis anwendbar und marktfähig sind oder die tragfähige Basis für ein zukunftsgerichtetes Geschäftsmodell darstellen.

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Die Bewerbungsunterlagen sind online unter www.freiburg.de/innovationspreis zu finden.

An der Technologiestiftung BioMed Freiburg sind neben der Stadt Freiburg die Universität Freiburg, die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, der Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e.V. (WVIB), die Handwerkskammer Freiburg und die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau beteiligt.

Die letzten Preisträger des Freiburger Innovationspreises waren die vier Freiburger Start-up bzw. Spinoff Unternehmen CorTec GmbH, dotscene GmbH, Glassomer GmbH und Mondas GmbH sowie der Designer Christian Czapek aus Staufen für sein in drei Segmente teilbares Rollstuhlrad.
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Karlsruhe: Impftermine in Messe und Schwarzwaldhalle
Kommunales Impfzentrum (KIZ) nimmt Betrieb auf / Termine für KIZ und ZIZ am Donnerstagabend buchbar

Zusätzlich zum zentralen Impfzentrum Messe Karlsruhe (ZIZ) nimmt am Sonntag, 24. Januar, auch das Kommunale Impfzentrum (KIZ) in der Schwarzwaldhalle den Betrieb auf.

Nachdem am heutigen Donnerstag, 21. Januar, sowohl für das ZIZ als auch das KIZ Lieferungen mit Impfdosen eingegangen sind, werden für beide Impfzentren ab etwa 19 Uhr neue Termine freigeschaltet. Dies funktioniert weiterhin ausschließlich über die zentrale Impfterminvergabe von Bund und Ländern, die online über www.impfterminservice.de oder telefonisch über die bundesweite Sonderrufnummer 116117 erreichbar ist. Es werden keine Termine vor Ort vergeben.

Da die angekündigten Liefermengen sowohl für das KIZ als auch das ZIZ deutlich geringer ausfallen werden als die Nachfrage nach Impfterminen, ist nach wie vor davon auszugehen, dass viele Impfwillige noch keine Termine erhalten können. Bis der nächste Impfstoff da ist, können für das KIZ in der Schwarzwaldhalle nur etwa 300 Termine freigeschaltet werden. Aus logistischen Gründen fallen diese alle auf kommenden Sonntag, 24. Januar. Der Großteil der etwa 1000 erhaltenen KIZ-Impfdosen wird zur Erstimpfung in Pflege- und Altenheimen durch die MITs genutzt, die in den kommenden Wochen großteils damit beschäftigt sein werden, Zweitimpfungen durchzuführen.

Termine nur für "höchste Priorität"

Wichtig für KIZ und ZIZ ist, dass nur diejenigen geimpft werden können, die zuvor einen Termin vereinbart haben und dass ausschließlich diejenigen impfberechtigt sind, die laut Impfverordnung des Bundes in die Kategorie "höchste Priorität" fallen. Dazu zählen alle Menschen über 80 Jahre und alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Mitarbeitende, die in Pflegeheimen, Intensiv- und Covid-Stationen von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und vergleichbaren Bereichen wie etwa Dialysezentren, ambulante Pflegedienste, COVID-Abstrichstellen oder Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten.

Nicht zu dieser Gruppe zählen etwa Personen, die durch entsprechende Vorerkrankungen das Risiko eines besonders schweren Krankheitsverlaufes tragen, auch wenn sie dies durch ein ärztliches Attest bescheinigen können. Diese Personen fallen in die Kategorie "hohe Priorität" und sind damit aktuell noch nicht impfberechtigt. Konkrete Informationen hierzu finden sich unter anderem in den FAQ zu Impfzentren auf der Webseite des Landes.

Probleme bei Terminvereinbarung

Probleme bei der Terminvergabe sind neben der aufgrund des Impfstoffmangels sehr geringen Anzahl verfügbarer Termine häufig der technischen und systemischen Infrastruktur geschuldet. Die Stadt Karlsruhe pflegt die zur Impfung angebotenen Termine für das ZIZ und KIZ ein, sobald der Impfstoff hierfür verlässlich zur Verfügung steht. Allerdings kann es zwischen dem Einpflegen der Termine und der tatsächlichen Verfügbarkeit für Impfwillige zu Verzögerungen kommen, denn über das Programm müssen alle für die ZIZ und KIZ im Land eingestellten Termine final für das Buchungssystem freigegeben werden. Zudem können immer wieder zusätzliche Termine frei werden, wenn bereits vergebene und dann stornierte Termine in das System zurückgeführt werden.

Lieferverzögerungen bei BioNTech-Impfstoff / Zweitimpfung sichergestellt

Indes scheint sich der von Karlsruhe begangene Weg, immer genug Dosen für die Zweitimpfung zurückzuhalten, als richtig erwiesen zu haben. Wie das Sozialministerium jüngst erklärte, wird BioNTech/Pfizer wegen Umbauten im Werk Puurs die bereits zugesagte Liefermenge für die nächsten drei bis vier Wochen nicht vollständig einhalten können. Nach jetzigem Stand wird etwa die Lieferung in der kommenden Woche geringer ausfallen. Wie hoch der Lieferausfall sein wird, ist aber noch nicht bekannt. BioNTech hat indes zugesichert, dass die Lieferausfälle im Laufe des ersten Quartals ausgeglichen sein werden.

Durch die umsichtige Planung bei der Terminfreischaltung und das Zurückhalten der notwendigen Impfdosen für die Zweitimpfung sind alle für das ZIZ Messe Karlsruhe vereinbarten Termine und damit eine erfolgreiche Immunisierung der bereits Geimpften gesichert. Auch sind die Zweitimpfungen bereits angelaufen, sowohl vor Ort, als auch durch die mobilen Impfteams.

Impfstoffmangel als begrenzender Faktor

Begrenzender Faktor ist eindeutig der Impfstoffmangel. Der vorhandene und mögliche Impfbetrieb läuft dagegen mit sehr hoher Effizienz ab. Allerdings ließen sich die Kapazitäten des ZIZ und zukünftig auch des KIZ noch deutlich ausbauen, wenn mehr Impfstoff zur Verfügung stünde.

Bisher wurden insgesamt rund 25.000 Dosen Impfstoff nach Karlsruhe geliefert. Davon wird die Hälfte aller Dosen am Samstag (23.1.) verimpft sein. Die andere Hälfte an Dosen wurde für die Zweitimpfung zurückgehalten. Geimpft wurden Stand 19.1.vom ZIZ Karlsruhe bislang ca. 6000 Personen, weitere 5.100 wurden von den MITs erreicht.

MIT: 45 Prozent der Heime geimpft

Das Zentrale Impfzentrum versorgt mit seinen MITs alle Landkreise des südlichen Regierungsbezirks Karlsruhe, mit Ausnahme des Landkreises Calw und des nördlichen Landkreises Karlsruhe. Im südlichen Landkreis sind von 37 Heimen bereits 17 durch MITs angefahren worden. Dort hat ein Team mindestens die Erstimpfung, teilweise auch schon die Zweitimpfung bei allen impfwilligen Bewohnenden und Pflegekräften durchgeführt. Im Stadtkreis Karlsruhe gilt dies für 18 von 39 Heimen. Für beide Bereiche ergibt sich damit eine Quote von etwa 45 Prozent.
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Gesundheitsregion Freiburg stellt sich neu auf
Health Region Freiburg e.V. wird aufgelöst
Gesundheitswirtschaft weiterhin wichtigste Zukunfts- und Wachstumsbranche der Region

In ihrer Mitgliederversammlung am 23.11.2020 haben die Mitglieder des Vereins Health Region Freiburg e.V. einstimmig die Auflösung des Vereins zum 31.12.2020 beschlossen. Eine Bilanz der Arbeit der letzten Jahre hat aufgezeigt, dass es dem Verein in seiner achtjährigen Arbeit gelungen ist, die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft für den Standort Freiburg fest zu verankern, zugleich aber nicht möglich war, die gesamte Breite der Akteure in der Gesundheitswirtschaft in die Vereinsaktivitäten einzubeziehen. Zuletzt waren die Mitgliederzahlen rückläufig und im Jahr 2020, verstärkt durch die Corona-Krise und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen, auf 18 Vollmitglieder gesunken. Daraus wurde deutlich, dass die Struktur eines beitragsgebundenen Vereins nicht das passende Kooperationsforum für die Bedarfe der Gesundheitswirtschaft abbildet.

Ziel des 2012 von der FWTM initiierten und koordinierten Vereins war es, Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit der komplementären Bereiche Gesundheitswirtschaft und Tourismus zu bündeln und zu verzahnen. Der Verein hat es in seiner achtjährigen Arbeit nicht nur geschafft, die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft in Freiburg zu verdeutlichen, sondern er hat auch maßgeblich zur Profil- und Markenbildung der Gesundheitsregion Freiburg und zum Ausbau des Medizin und Gesundheitstourismus beigetragen.

Auch nach der Auflösung des Vereins bleiben Gesundheitswirtschaft und Gesundheitstourismus integraler Bestandteil der Arbeit der FWTM und die gut eingeführte Marke Health Region Freiburg wird weitergeführt: Das Thema Gesundheitstourismus mit dem Fokus Gesundheit-Reisende und Aktivurlauber sowie dem geschäftlichen Gesundheitstourismus in Form von Meetings, Incentives, Conventions and Exhibitions (MICE) wird im Zuge der Umsetzung des Tourismuskonzepts zukünftig in die Abteilung Tourismus, Convention Bureau & Events der FWTM überführt. Hierbei bleibt auch die personelle Kontinuität gewahrt. Das Thema Gesundheitswirtschaft wird in Form einer offenen, beitragsfreien und projektfinanzierten Clusterstruktur in die Abteilung Wirtschaftsförderung der FWTM überführt. Hier sollen die Interessen und Aktivitäten der Branche gebündelt und gestärkt werden.

Als Leitbranche des 21. Jahrhunderts bietet die Gesundheitswirtschaft große Chancen für die ökonomische Zukunft des Landes Baden-Württemberg und seiner Regionen. In der Gesundheitswirtschaft der Wirtschaftsregion Freiburg – diese umfasst die Stadt Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen – sind ausweislich des Statistischen Landesamtes insgesamt 58.359 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SVB) tätig (Stand 2019). Allein für die Stadt Freiburg werden 34.519 Beschäftigte ausgewiesen, was einem Anteil von rund 26,7 Prozent entspricht; d.h. etwas mehr als jeder vierte SVB-Arbeitsplatz in der Stadt ist der Gesundheitswirtschaft, die rd. 25 Prozent zu den Gewerbesteuereinnahmen beiträgt, zuzurechnen.

Zentrale Schwerpunkte für die weitere Arbeit bilden zum einen die Erhöhung der Sichtbarkeit der Gesundheitswirtschaft insgesamt als wichtigste Zukunfts- und Wachstumsbranche der Region durch Information, Kommunikation und Marketing, zum anderen deren stärkere Vernetzung sowie die Kooperation auf regionaler, überregionaler und trinationaler Ebene.

Von Bedeutung ist dabei auch eine stärkere Vernetzung mit der seit Frühjahr 2018 bestehenden kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, für die im Gesundheitsamt beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eine Geschäftsstelle eingerichtet wurde. Verschiedene Mitglieder des Health Region Freiburg e.V. sind bereits in der Lenkungsgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz vertreten.

So sollten künftig Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung als gemeinsame Aufgabe der Akteure der Freiburger Gesundheitswirtschaft sowie der Stadtverwaltung und des Landkreises verstanden werden, und in die Themenfelder öffentlichen Handelns Eingang finden und beachtet werden. Denn nicht zuletzt zeigt die Corona-Pandemie, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem, motivierte Leistungsträger und aufeinander abgestimmte Versorgungsstrukturen für die Stadt und die Region sind.
 
 

 
Zweckentfremdungssatzung der Stadt Freiburg ist rechtens
Mit einem Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte ein privater Eigentümer mehrerer Immobilien in Freiburg die gerichtliche Feststellung begehrt, dass die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Freiburg unwirksam ist. Diesen Antrag hat der Verwaltungsgerichtshof nun zurückgewiesen und festgestellt, dass diese Satzung rechtmäßig ist.

Durch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz hat das Land BadenWürttemberg 2013 die Gemeinden ermächtigt, durch Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit besonderer Genehmigung zu anderen Zwecken genutzt werden darf. Von dieser Ermächtigung hat Freiburg als erste Stadt in Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, die zum 1. Februar 2014 in Kraft trat. Da ihre Geltungsdauer gesetzlich auf fünf Jahre beschränkt war, wurde zum 1. Februar 2019 eine neue Satzung beschlossen.

Mit seinem Normenkontrollantrag wendete sich der Kläger sowohl gegen die Satzung der Stadt Freiburg als auch gegen das zugrundeliegende Landesgesetz. Dabei machte er geltend, dass das Land keine Kompetenz für den Erlass eines solchen Gesetzes habe. Zudem verstoße es gegen Grundrechte, insbesondere das Grundrecht auf Eigentum.

Hinsichtlich der Satzung rügte der Kläger sowohl ihren Inhalt insgesamt als auch mehrere Einzelnormen. So sei beim Erlass der Satzung die erforderliche Ermittlung einer Wohnraummangellage unterblieben. Ein Mangel sei tatsächlich in Freiburg nicht gegeben. Zudem verstoße die in der Satzung festgesetzte Ausgleichszahlung von 2.500 Euro pro Quadratmeter gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Mit dem nun vorliegenden Urteil wurden die Rügen des Klägers in vollem Umfang zurückgewiesen. Matthias Müller, Leiter des Freiburger Rechtsamts, freut sich: „Das Urteil ist wohnungspolitisch sehr bedeutsam. Wir haben an der Rechtmäßigkeit unserer Satzung zwar nie gezweifelt, aber das Verfahren war durchaus anspruchsvoll. Der VGH hat die Bedeutung der Sozialbindung des Eigentums hervorgehoben und unsere Rechtsauffassung auf 62 Seiten ohne Einschränkungen bestätigt“.

Der Verwaltungsgerichtshof sieht beim Landesgesetz und der städtischen Satzung keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht. Im Urteil wird unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, dass es sich bei dem Verbot einer Zweckentfremdung um eine wirksame Beschränkung des Eigentums handelt. Ausdrücklich weist der VGH darauf hin, dass „die bloße Chance, aus dem Eigentum stets und ungeachtet der Interessen Anderer den maximalen Profit ziehen zu können, verfassungsrechtlich nicht geschützt“ ist. Zudem wird eine Wohnraummangellage in Freiburg vom Gericht ausdrücklich bejaht. Auch die Festsetzung der Ausgleichszahlung ist aus Sicht des VGH in Anbetracht der bekannt hohen Immobilienpreise nicht zu hoch erfolgt und somit im Ergebnis angemessen.

Die Stadt Freiburg sieht in dem Urteil eine Bestätigung ihrer Haltung in Sachen Zweckentfremdung und will am eingeschlagenen Kurs festhalten. Baubürgermeister Martin Haag: „Unsere Satzung ist als großer Erfolg für die Stadt anzusehen. Das zeigt sich auch daran, dass nach jüngsten Untersuchungen der Leerstand in Freiburg zurückgegangen ist. Eine der Ursache dafür ist sicherlich die Zweckentfremdungssatzung. Den Ausschlag gibt hier nicht die Zahl der Verstöße, sondern die Präventionswirkung, die von der Satzung ausgeht. Dank der Entscheidung des VGH können wir die bisherige Arbeit im Bereich der Zweckentfremdung konsequent fortsetzen.“

Ähnlich äußert sich Holger Ratzel, der Leiter des Baurechtsamts, das für die Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung zuständig ist: „Nachdem die Wirksamkeit der Satzung gerichtlich bestätigt wurde, können wir nun mit noch mehr Rechtssicherheit gegen unerlaubte Zweckentfremdungen vorgehen.“

Auch Sabine Recker, Leiterin des Referates für bezahlbares Wohnen, zeigt sich erfreut: „Das Verbot der Zweckentfremdung ist zwar nur ein Baustein in der Gesamtkonzeption der Stadt zum Erhalt und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es ist aber ein sehr wichtiger Baustein. Daher ist es wichtig, dass der VGH die Rechtmäßigkeit der Satzung insgesamt klar bestätigt hat.“
 
 

 
Insolvenz: In drei Jahren schuldenfrei
Seit Ende 2020 ist die Verkürzung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung Gesetz. Damit können Einzelpersonen innerhalb von drei Jahren schuldenfrei werden. Davor war das in der Regel erst nach sechs Jahren möglich. Wie die Prozesse um Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung ablaufen, erklärt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe.

In der Corona-Pandemie sorgen sich viele Selbstständige und Privatleute um ihre finanzielle Zukunft. Durch die Einschränkungen funktionieren viele Geschäftsmodelle nicht wie gewohnt, oft gehen auch Kredite oder staatliche Hilfen zur Neige. Wenn Selbstständige oder Privatleute bereits fällige Forderungen nicht mehr bezahlen können, haben sie die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Vor dem Insolvenzantrag können Schuldner versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Für die Privatinsolvenz ist dieser Schritt verpflichtend. Findet keine Einigung statt, wird der Insolvenzantrag gestellt. Dabei gibt es für Selbstständige und Privatleute unterschiedliche Verfahren, die aber nach demselben Prinzip ablaufen. Das Verfahren zur Restschuldbefreiung läuft ab dem Insolvenzantrag und dauert seit Oktober 2020 regulär nur noch drei anstatt bisher sechs Jahre.

Finanztest rät: Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sollten sich frühzeitig beraten lassen. Hilfe bieten beispielsweise Schuldnerberatungsstellen von Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsorganisationen an. Oft sind die Angebote kostenlos.

Der Test Insolvenz findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/ueberschuldung abrufbar.
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