Prolixletter
Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Freiburg: Ozon-Telefon ab 1. Mai wieder in Betrieb
Das Ozon-Telefon ist ab Freitag, 1. Mai, bis Ende September wieder in Betrieb. Unter der Telefonnummer 0761/77 555 können Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Ozonwerte abfragen. Täglich um 9.30 Uhr, 12.30 Uhr, 15.30 Uhr und 18.30 Uhr wird der Ansagetext mit den neuesten Messwerten aus Freiburg aktualisiert.

Überschreiten die Messwerte 180 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft (μg/m3), spricht das Umweltschutzamt eine Ozon-Warnung aus. Ab diesem Grenzwert wird empfohlen, ungewohnte und körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden, auf das Autofahren zu verzichten und stattdessen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
 
 

 
Freiburg: Balkonien wird klimaneutral
Stadtverwaltung und Badenova verlosen 30 Mikro-Solaranlagen

Für kleine und größere Solaranlagen gibt es Zuschüsse aus dem städtischen Förderprogramm „Klimawohnen“

Freiburg. Balkonien ist ein kleines Land. Und es verteilt sich auf viele Orte. Dennoch könnte es als erstes Land der Welt klimaneutral werden. Denn die technische Entwicklung bei der Produktion von Solaranlagen ermöglicht heute den dezentralen Betrieb vieler auch sehr kleiner Anlagen, die sich auf Balkonen, Terrassen, Fassaden oder Carports installieren lassen.

Im Rahmen ihrer 900-Jahr-Feier verlost nun die Stadt Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Energiedienstleister Badenova 30 MikroSolaranlagen. Die Module haben eine Leistung 300 Wp. (Die Einheit Wp, „Watt Peak“, beschreibt die elektrische Leistung einer Solarzelle bei einer definierten Einstrahlung, einer definierten Zelltemperatur und einer bestimmten spektralen Zusammensetzung des Lichtes.)

Mit einer solchen Mikro-Solaranlage kann jedermann erneuerbare Sonnenenergie zum Direktverbrauch für die eigene Wohnung produzieren – ganz einfach auf dem eigenen Balkon, Carport, an der Fassade, im Garten oder auf der Terrasse. Mit dem Einverständnis des Vermieters oder der Vermieterin können dies auch Mieterinnen und Mieter tun. Jede Kilowattstunde selbst erzeugen Sonnenstroms ersetzt normalen Netzstrom, der (falls es nicht noch Ökostrom ist) immer noch mit dem Ausstoß von Treibhausgasen verbunden ist.

„Mit der Verlosung der 30 Mikro-PV-Anlagen will die Stadt Freiburg diese Art der Erzeugung von regenerativem Strom bekannt machen und unterstützen. Damit kann jede Bürgerin und jeder Bürger auf Balkonien erneuerbaren Strom erzeugen und das Klima schützen“, betont Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik.

Die Solaranlage für die Steckdose erzeugt pro Jahr bis zu 300 kWStunden. Dies entspricht rund 10 Prozent des jährlichen Verbrauchs eines Zweipersonenhaushaltes im Mehrfamilienhaus ohne elektrische Warmwasserbereitung (Quelle: Beratungsgesellschaft co2online). Gleichzeitig werden im Vergleich zur Stromgewinnung aus Braunkohle pro Jahr 114,3 kg CO2 eingespart (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Wer Interesse hat, kann ab Montag, 4. Mai, online am Gewinnspiel teilnehmen. Er oder sie muss einfach das Formular auf www.freiburg.de/klimawohnen ausfüllen und abschicken. Einsendeschluss ist Montag, 25. Mai.

Auch alle, die beim Gewinnspiel kein Glück haben, unterstützt die Stadt Freiburg bei der Installation einer Solaranlage, ob als MikroPV- oder als größere Anlage auf dem Dach oder an der Fassade. Das Programm „Klimawohnen“ bietet sechs Förderbausteine mit Beratung und Zuschüssen für die Stromerzeugung mit Solaranlagen. Auch die Dämmung der Gebäudehülle oder ein Heizungsaustausch mit Nutzung erneuerbarer Energien wird gefördert. Auch hierfür finden sich alle notwendigen Informationen und Förderanträge auf www.freiburg.de/klimawohnen.

Zur Teilnahme am Gewinnspiel „Mikro-PV-Anlage gewinnen“ sind neben den persönlichen noch weitere Angaben erforderlich. Konkret benötigen die Veranstalter (im Falle eines Mieters) die Bestätigung des Vermieters, dass eine Erlaubnis zu Aufstellung bzw. Einbau der Mikro-PV-Anlage vorliegt; die Nennung des Baujahrs des Gebäudes, in dem der Teilnehmer oder die Teilnehmerin wohnt; und des Stockwerks, in dem die Mikro-PV-Anlage aufgestellt oder eingebaut werden kann. Dazu sind dem ausgefüllten Formular je ein Foto vom Balkon, vom Stromzähler und vom Sicherungskasten beizufügen.
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UNO am Ende? – 75 Jahre unvereinte Nationen
iz3w - Zeitschrift zwischen Nord und Süd | Ausgabe 378
(Mai/Juni 2020)

In Zeiten von Covid-19 rücken andere Themen in den Hintergrund – so auch der 75. Geburtstag der United Nations Organization (UNO). Ende März hatte die UNO zwar einen „Globalen humanitären Plan“ zur Bekämpfung der Pandemie vorgestellt. Aber auf die Titelseiten der Zeitungen schaffte das Vorhaben es nicht. Das ist symptomatisch für den Bedeutungsverlust der UNO in den letzten beiden Jahrzehnten.

Anlässlich des 75. Jahrestages der UNO-Gründung fragen wir jenseits von Fragen um Covid-19 ganz grundsätzlich: Welche Kritik an den UN ist triftig, auf welchen Fehlentwicklungen beruht sie? Und welche Kritik an den UN ist falsch, unfair, interessengeleitet, nationalistisch? Inwiefern geht der Niedergang des Multilateralismus im UN-System mit der Renaissance nationalstaatlicher Machtpolitik einher? Welche Chancen bietet das UN-System den Ländern des Globalen Südens – oder sollten wir besser fragen: ihren nicht immer demokratischen Regierungen?

Als kleines Zeichen der Solidarität mit jenen, die durch die Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind, haben wir die meisten Artikel auf unserer Website frei zugänglich gemacht.
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VAG verstärkt Fahrplanangebot ab 4. Mai
In der kommenden Woche beginnt für einige Schülerinnen und Schüler wieder der reguläre Unterricht im Klassenzimmer. Zudem verzeichnet die Freiburger Verkehrs AG (VAG) seit einigen Tagen wieder leicht steigende Fahrgastzahlen. Aus diesem Grund wird die VAG den derzeitigen Sonderfahrplan vom 4. Mai an weiter verdichten und sich so erneut ein Stück weit mehr der Normalität annähern.

Straßenbahn, montags bis freitags
Zwischen 5.00 Uhr und 6.30 Uhr fahren Stadtbahnlinien einen 15-Minuten-Takt.
Danach – von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr – wechseln die Linien 1, 3, 4 und 5 auf einen 7,5-Minuten-Takt. Die Linie 2 wird dann alle 10 Minuten fahren.
Von 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr verkehren die Bahnen aller Linien im 15-Minuten-Takt.
Zu den morgendlichen Pendlerzeiten zwischen 06.30 Uhr und 08.30 Uhr werden die Stadtbahnlinien 1, 3, 4 und 5 durch zusätzliche Fahrten verstärkt. Betriebsschluss ist gegen 23.00 Uhr.

Busse, montags bis freitags
Im Busbereich werden allen Linien zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr ein 20 bis 30-Minuten-Takt gefahren. Im morgendlichen Pendler- und Schülerverkehr werden einige Buslinien noch verstärkt.
Samstags
An Samstagen fahren die Stadtbahnlinien 1, 3, 4 und 5 im 7,5-Minuten-Takt, die Linie 2 fährt alle 10 Minuten.
Die meisten Buslinien fahren im 30-Minuten-Takt.

Sonntags
An Sonntagen kommt es zu keinen Änderungen im bisherigen Sonderfahrplan. Straßenbahnen verkehren im 15-Minuten-Takt, Busse größtenteils im 30-Minuten-Takt.
Alle Änderungen sind in der elektronischen Fahrplanauskunft berücksichtigt.

Besonderheiten bei einzelnen Buslinien an Samstagen und Sonntagen:
Linie 15 verkehrt ganztägig über Gundelfingen-Bahnhof.
Linie 16 verkehrt nicht.
Linie 19 verkehrt im 90-Minuten-Takt und wird in Lehen ergänzt durch die Linien 31 und 32.
Linie 21 verkehrt ganztägig in Günterstal im 45-Minuten-Takt zwischen den Haltestellen 'Dorfstraße' und 'Kyburg' sowie im 90-Minuten-Takt zwischen 'Dorfstraße‘ und Horben.
Linie 22 fährt nicht.
Linie 23 verkehrt nicht.
Linie 24 fährt nicht.
Linie 25 verkehrt nicht.
Linie 31 verkehrt Mo-Fr im 60-Minuten-Takt. Samstags im 90-Minuten-Takt und sonntags im 120-Minuten-Takt.
Linie 32 fährt ganztägig zwischen der 'Paduaallee' und 'Opfingen-Gewerbestraße'.
Linie 34 verkehrt den ganzen Tag im 45-Minuten-Takt und bedient dabei zusätzlich die Haltestellen 'Bötzinger Straße', 'Riegeler Straße', 'Burkheimer Straße', 'Stryker' und 'Schaub'. Es entfallen die Haltestelle 'Moosackerweg', 'St. Georgen-Kirche' und 'St. Georgen-Friedhof'.
Linie 35 verkehrt nicht. Die Anbindung des Gewerbegebiets Haid erfolgt durch die Linie 34, die Anbindung der Tuniberg-Ortsteile durch die ganztägig verkehrende Linie 33.
Linie 36 bedient alle 30-Minuten das Industriegebiet Hochdorf.
Der Verkehrsbetrieb erinnert abschließend nochmals an die in Bussen, Bahnen und an Haltestellen seit 27. April geltende Pflicht, Mund und Nase mit einem passenden Schutz oder Schal bedeckt zu halten und auch sonst die angesagten Hygienestandards zu befolgen.
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Nachbarschaftsrecht: Mit diesen Tipps klappt’s auch mit den Nachbarn
Ob Kinderlärm, Laub vom Nachbargrundstück, Haustiere oder Lärm und Rauch einer Grillparty – Nachbarn können anstrengend sein. Was hinzunehmen und wann die Grenze des Tolerierbaren überschritten ist, erklärt die Stiftung Warentest in der aktuellen Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Häufiges Thema für Unmut im Sommer: Grillen auf Balkon oder Terrasse. Was für die einen zum Sommer einfach dazugehört, ist für unbeteiligte Nachbarn oft nur Rauch- und Lärmbelästigung. Doch was ist erlaubt? Generell ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt, sofern Hausordnung oder die Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft nichts anderes vorsehen. Denn diese können das Grillen deutlich einschränken. Auch in den Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer kann es Regelungen geben. In NRW ist Grillen beispielsweise nur erlaubt, wenn es gelegentlich stattfindet und zeitlich beschränkt ist. Deshalb gilt: Rücksicht nehmen.

Das gilt auch für Familien mit Kindern. Kinder dürfen laut sein und spielen – ein Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten ist das aber trotzdem nicht. Vor allem, wenn Kinder Schäden beim Spielen anrichten, wird es schwierig für das nachbarschaftliche Verhältnis. Bis zu ihrem siebten Geburtstag haften Kinder nicht für Schäden, die sie verursachen. Im Straßenverkehr oft sogar nicht, bis sie zehn Jahre alt sind. Bis dahin gelten sie als deliktunfähig. Wenn also der fünfjährige Sohn beim Radfahren den Sportwagen der Nachbarin zerkratzt, bleibt diese auf dem Schaden sitzen. Die Eltern müssen ebenfalls nicht zahlen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Daher rät Finanztest allen Eltern, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder absichert. Dann bekommt der Geschädigte Geld, obwohl die Eltern gar nicht für den Schaden haften müssen.

Wem das Obst gehört, das vom Nachbarbaum in den eigenen Garten wächst, was getan werden kann, wenn die Nachbarskatze das eigene Blumenbeet als großes Katzenklo betrachtet und welchen Bereich die Videokamera des Nachbarn überwachen darf, darüber klärt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Mai-Ausgabe und unter www.test.de/nachbarschaftsrecht auf. Auf test.de finden sich auch Rechtsschutzversicherungen, die Mediationsverfahren mit abdecken und Haftpflichtversicherungen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder mit absichern.
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Rechtsschutzversicherung: 20 von 49 Tarifen sind gut
Privat, Beruf, Verkehr – die passende Versicherung bezahlt bei Rechtsärger die Anwalts- und Gerichtskosten. Ein aktueller Test in der Zeitschrift Finanztest von 49 Tarifen zeigt: 20 von ihnen sind gut, es gibt aber auch wenig empfehlenswerte Tarife. Auffällig sind die Preisunterschiede. Einer der besten Tarife kostet doppelt so viel wie ein ebenfalls mit Gut bewerteter Tarif.

Ein guter Tarif – mit 150 Euro Selbstbeteiligung – ist für 257 Euro im Jahr zu haben, der teuerste gute kostet rund 500 Euro. Ein Preisvergleich lohnt sich also. Wer zusätzlich noch Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer sucht, muss ihn meist dazu buchen. Dieser Baustein kostet je nach Anbieter zwischen 36 und 93 Euro pro Jahr zusätzlich. Es handelt sich jeweils um Familientarife, Kinder und Partner sind mitversichert.

Im Detail unterscheiden sich die Angebote erheblich. Ein gutes Angebot bietet Rechtsschutz in vielen Lebenslagen. Unterschiede gibt es zum Beispiel beim Steuerrechtsschutz, Familien- und Erbrecht, beim Sozialrecht und Rechtsschutz für Kapitalanlagen. Wichtig ist außerdem, dass der Anbieter nicht mit nachteiligen zeitlichen Ausschlüssen arbeitet oder für den Versicherten nachteilige Klauseln in seinem Vertrag hat.

Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, um im Ernstfall mit einem finanzstarken Gegner auf Augenhöhe streiten zu können. Für Besitzer einer Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise ist Rechtsschutz sehr zu empfehlen. Denn wenn es um eine Rentenzahlung geht, kommt es häufig zum Streit mit der Versicherung. Wer einen alten Vertrag aus der Zeit vor 2009 hat, sollte sich einen Wechsel gut überlegen. Damals waren die Versicherungsleistungen noch umfangreicher als heute.

Der Test Rechtsschutzversicherungen findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/rechtsschutz abrufbar.
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Zum Schutz der Schwäne an den Badeseen: Reviere respektieren, Abstand halten
Zur Freude vieler Naturliebhaber ziehen Schwäne an den größeren Seen und Weihern im Stadtgebiet majestätisch ihre Bahnen. So auch am Flückigersee, am Dietenbachsee und am Opfinger Baggersee, wo sie sich ihr Revier mit zahlreichen Bade- und Picknickgästen teilen. Damit dieses Zusammenleben harmonisch bleibt, bitten das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt darum, sich an folgende Verhaltensregeln zum Schutz der großen Vögel zu halten:

Wie alle heimischen Vogelarten brüten Schwäne im Frühjahr und behüten sorgfältig und gewissenhaft die Eier in ihrem Nest, das sich meist in Ufernähe befindet. Wenn Menschen dem Nest zu nahe kommen, verteidigen die männlichen Vögel ihr Revier und ihren Brutplatz mit Drohgebärden wie Fauchen und Flügelschlagen. Zeigt dies keine Wirkung, können sich Schwäne auch aggressiv verhalten und zum Angriff übergehen. Aufgrund ihrer Größe kann das für Passanten durchaus unangenehm werden.

Vollkommen falsch wäre es, zum Gegenangriff über zu gehen und zu versuchen, den Schwan zu vertreiben. Aufgrund seines angeborenen Schutzinstinkts wird sich der Schwan nicht vertreiben lassen und sich zum Kampf stellen. Nach dem Motto "Der Klügere gibt nach" ist es ratsam, einen großen Bogen um den Schwan zu machen oder einen Umweg in Kauf zu nehmen. Hunde sind, wie es die Polizeiverordnung vorschreibt, unbedingt an der kurzen Leine zu halten.

Das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt bitten alle Bürgerinnen und Bürger, das Revierverhalten der Schwäne zu akzeptieren und diesen auszuweichen, wo es erforderlich ist. Die Schwäne verteidigen lediglich ihren Nachwuchs, an dem sich bei Spaziergängen und Wanderungen alle erfreuen. Auch das Naturschutzgesetz verbietet es, die Tiere beim Brüten zu stören und zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Wildtieren in der Stadt gibt es in der Broschüre des Forstamtes "Wilde Tiere in der Stadt" und unter www.wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de.
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Marc Oßwald zieht sich vom ZMF zurück
Nach 13 Jahren an der Spitze des Freiburger Zelt-Musik-Festivals zieht sich Marc Oßwald zurück. ZMF-Gesellschafter Dieter Pfaff übernimmt mit sofortiger Wirkung die Geschäftsführung.

Der bisherige ZMF Geschäftsführer Marc Oßwald und der Dienstleister Vaddi Concerts ziehen sich von der ZMF Spitze zurück. Insbesondere in der momentanen, für die Veranstaltungsbranche schwierigen Situation aufgrund der Corona-Krise wird sich Marc Oßwald ab sofort voll und ganz auf die Vaddi Concerts GmbH konzentrieren.

„Die Veränderungen in der Veranstaltungsbranche, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise, erfordern nun meine ganze Kraft bei Vaddi Concerts und für meinen Künstler Dieter Thomas Kuhn & Band. Die Herausforderungen der nächsten Jahre beim ZMF benötigen vollen Einsatz, den ich zu leisten nicht in der Lage bin. Um Schaden vom Festival abzuwenden, muss ich mit großem Bedauern von meiner leitenden Funktion beim ZMF Abschied nehmen“, sagt Oßwald.

Nach der Gründung der ZMF GmbH 2006 übernahm Marc Oßwald die Geschäftsführung und steuerte das Festival aus der Insolvenz des ZMF e.V. Unter seiner Führung wurden Organisationsstrukturen und Programm überarbeitet, womit das Festival einen signifikanten Aufschwung bei Besucherzahlen und dadurch finanzielle Stabilität erlebte.

Marc Oßwald wünscht dem ZMF für die Zukunft alles Gute: „Dieses einzigartige Festival war immer eine Herzensangelegenheit für mich. Es war mir eine Ehre, das älteste Zeltfestival Europas nach der Insolvenz 2006 auf einen stabilen und erfolgreichen Weg zu führen“.

Oßwald bleibt mit seinem Team dem Festival zunächst als Programmgestalter für Spiegel- und Zirkuszelt erhalten. Neuer Geschäftsführer der ZMF GmbH wird der langjährige ZMF-Gesellschafter und technische Leiter Dieter Pfaff.

„Wir bedanken uns bei Marc für 13 sehr gute Jahre”, so die Gesellschafter Dieter Pfaff, Alexander Heisler und Andreas Schnitzler. „Wir sind zuversichtlich, das ZMF auch in den nächsten Jahren erfolgreich veranstalten zu können”.
 
 



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