StĂ€dtischer Vollzugsdienst hat bei Schwerpunktkontrollen 32 VerstöĂe festgestellt
Der stĂ€dtische Vollzugsdienst hat von Montag, 10. August, bis Freitag, 15. August, verstĂ€rkt die Einhaltung der Vorschriften des neuen Landesnichtraucherschutzgesetzes kontrolliert. Dieses gilt seit dem 1. Juni und verbietet unter anderem das Rauchen an StraĂenbahnhaltestellen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollen lag auf achtlos weggeworfenem MĂŒll.
Insgesamt haben die EinsatzkrĂ€fte 32 VerstöĂe gegen die neuen Landesvorschriften fĂŒr Raucher*innen und gegen die Regeln zur Abfallentsorgung festgestellt. In mehreren FĂ€llen haben sich die Betroffenen zunĂ€chst nicht einsichtig gezeigt. Dadurch waren wiederholt zeitintensive GesprĂ€che erforderlich. In zwei FĂ€llen haben die betroffenen Personen zudem die Angabe ihrer Personalien verweigert. Diese VerstöĂe wurden gesondert geahndet und können ein deutlich höheres BuĂgeld zur Folge haben.
Die Schwerpunktaktion macht deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Stadt wird daher auch kĂŒnftig verstĂ€rkt Kontrollen durchfĂŒhren. Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu verbessern, die Sauberkeit im Stadtgebiet zu fördern und insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen vor den Risiken des Passivrauchens zu schĂŒtzen.
âMit den Schwerpunkaktionen wollen wir bewusst dafĂŒr sorgen und sensibilisieren, dass alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie alle GĂ€ste verantwortlich mit ihrem MĂŒll umgehen und diesen ordentlich entsorgen. Ein sauberes Stadtbild gehört zur AttraktivitĂ€t Freiburgs dazu und ist fĂŒr uns ein Muss. Deshalb bin ich dankbar, dass der stĂ€dtische Vollzugsdienst bei seinen tĂ€glichen RundgĂ€ngen das Thema im Blick hat und mit Schwerpunktkontrollen wie diesen das Bewusstsein fĂŒr das neue Landesnichtraucherschutzgesetz und die Gefahren von Passivrauchen schĂ€rft.â, so BĂŒrgermeisterin Carolin Jenkner. |