Prolixletter
Dienstag, 28. Juli 2026
  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf unserer Startseite !  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf unserer Startseite !
Uhr


 
Zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren
Stadt untersagt nächtlichen Betrieb von Mährobotern per Allgemeinverfügung

Die Stadt Freiburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt, um Igel und andere dämmerungs- und nachtaktive kleine Wirbeltiere zu schützen. Das Nachtfahrverbot gilt im gesamten Stadtgebiet. Konkret heißt das: Eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang ist für den Mähroboter Feierabend. Weitergemäht werden darf dann am Morgen des Folgetags eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Die Regelung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Eine Ausnahme gilt für Rasenflächen auf begrünten Dächern. Auf Antrag kann die Stadt außerdem eine Befreiung erteilen, wenn der Betrieb eines Mähroboters im öffentlichen Interesse liegt. Die Allgemeinverfügung ist online unter www.freiburg.de/bekanntmachungen einsehbar. Informationen gibt es außerdem unter www.freiburg.de/maehroboter.

Hintergrund für den Erlass der Allgemeinverfügung ist, dass es in Deutschland immer weniger Igel gibt. In den letzten 30 Jahren hat sich der Bestand fast halbiert. Intensive Landwirtschaft und Insektensterben machen ihm das Leben auf dem Land zunehmend schwer. Ein Großteil der verbliebenen Igel-Populationen hat sich aufgrund dessen in die Städte und Dörfer verlagert. Gärten bieten Igeln, anders als Ackerland, oft gute Bedingungen. Ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter ist daher eine einfache Möglichkeit, die bedrohten Tiere im urbanen Bereich zu schützen.
Mehr
Eintrag vom: 28.07.2026  




zurück
kieser_banner2.jpg
freiburger-stf.jpg
oekoplus.gif
gruenequellen.jpg
historixBanner.jpg

Mittagstisch-in-Freiburg




Copyright 2010 - 2026 B. Jäger