Prolixletter
Donnerstag, 19. März 2026
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Mehr gegenseitige Rücksichtnahme im öffentlichen Raum
Schwerpunktwoche an der Dreisam:
Städtischer Vollzugsdienst hat bei Kontrollen 177 Ordnungswidrigkeiten festgestellt

Der Frühling ist da – das schöne Wetter lädt zu ausgiebigen Spaziergängen ein. Auch am Dreisamufer ist wieder deutlich mehr los. Doch nicht alle, die dort Erholung suchen, halten sich dabei an die Regeln – so gibt es auch vermehrt Beschwerden. Der städtische Vollzugsdienst (VD) des Amtes für öffentliche Ordnung hat deshalb in der vergangenen Woche im Zeitraum vom 2. bis zum 7. März verstärkt am Ufer der Dreisam kontrolliert.

Unter anderem hat der VD darauf geachtet, ob Gassigänger*innen die Leinenpflicht einhalten, ob sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen und ob sie gültige Hundemarken vorweisen können. Außerdem wurden verstärkt Fahrradfahrer*innen in den Blick genommen. 124 Radelnde haben eine kostenpflichtige Verwarnung erhalten, weil sie unerlaubt auf der Fußgängerseite gefahren sind und damit insbesondere ältere Menschen gefährdeten haben.

Insgesamt hat der VD 177 Verstöße gegen die Rechtsverordnung zum Schutz der Dreisam festgestellt, die mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden. Positiv fiel auf, dass es keine größeren Müllansammlungen gab.

„Dass wir in Freiburg die Dreisam und ihre Ufer als Erholungsgebiet haben, ist ein echtes Privileg. Ich habe wie viele andere auch aber kein Verständnis dafür, wenn Einzelne sich nicht an die Regeln halten, Hundehaufen liegen lassen oder mit dem Rad auf dem Fußweg Spaziergänger*innen in Gefahr bringen. Mit der Präsenz des Vollzugsdienstes wollen wir die Menschen ansprechen, aufklären und wenn nötig auch sanktionieren. Damit alle verstehen: Gegenseitige Rücksichtnahme – das ist das A und O“, so Bürgermeister Stefan Breiter.

Hinweise aus der Bevölkerung nimmt der städtische Vollzugsdienst weiterhin unter T. 0761 201-4923 entgegen.
 
Eintrag vom: 19.03.2026  




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