Die Umweltvereinigung Plan B e.V. nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Dietenbachs zur Kenntnis und betont die bundesweite Bedeutung der nun erfolgten rechtlichen Klarstellungen.
„Unser zentrales Anliegen in diesem Rechtsstreit war es, offene Fragen im Wasserrecht auf Bundesebene höchstrichterlich klären zu lassen. Damit entsteht für alle künftigen Projekte eine klare Richtschnur. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sind deutschlandweit maßgebend. Aus der schriftlichen Begründung wird ersichtlich werden, dass wesentliche Fragen des Hochwasserschutzes präzisiert, wurden“, erklärt Ralf Schmidt, Vorstand von Plan B e.V.
Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. Bereits aus der mündlichen Entscheidung ist jedoch erkennbar, dass das Gericht wichtige Punkte zu Rückhalteflächen, Ausgleichsmaßnahmen und zur Abwägung zwischen Hochwasserschutz und öffentlichen Belangen konkretisiert hat. Dadurch entsteht mehr Rechtssicherheit für zukünftige wasserrechtliche Verfahren. Vorhabensträger müssen natürliche Rückhaltefunktionen vollständig und nachweisbar erhalten oder gleichwertig ausgleichen.
Zugleich weist der Verein darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim gebunden war. Seine Aufgabe ist ausschließlich die Klärung von Rechtsfragen – nicht die technische Bewertung von Hochwassergefahren. „Ob die vorgesehenen Schutzmaßnahmen im Extremfall ausreichen, konnte das Gericht nicht prüfen. Aus unserer Sicht bestehen weiterhin erhebliche Risiken bei großen Hochwasser- und Starkregenereignissen“, so Schmidt weiter.
Plan B e.V. betont zudem, dass der Verein die Bemühungen der Stadt Freiburg zur Schaffung von Wohnraum anerkennt und sich im gesamten Rechtsstreit nicht grundsätzlich gegen neue Siedlungsflächen ausgesprochen hat. Die Kritik bezieht sich ausschließlich auf die geplante Bebauung der rund 1 Million Quadratmeter großen Auenfläche in Dietenbach.
Die Dietenbach-Niederung ist eine besondere geologische Landschaftsform. Es ist eine eiszeitlich geprägte Flutrinne, die im extremen Katastrophenfall eine entscheidende Rolle für den Abfluss großer Wassermengen aus dem Dreisam-Einzugsgebiet hat. „Die Ereignisse im Ahrtal 2021 haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, welche zentrale Bedeutung natürliche Retentionsräume haben. Mit Blick auf die Zunahme von Extremwetterereignissen – Hochwasser und Starkregen – ist der Schutz solcher Flächen unverzichtbar“, betont Schmidt. Diese wichtigen Sachverhalte haben im Rechtsstreit wenig Beachtung gefunden.
Plan B e.V. wird die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und sich weiterhin für einen wirksamen Hochwasserschutz und den Erhalt natürlicher Rückhalteräume einsetzen. |