Eltern von Erstklässler*innen müssen Anspruch bis zum 15. März anmelden
Zum kommenden Schuljahr beginnt für die neuen Erstklässler*innen nicht nur die Grundschulzeit, sondern auch ihr Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Damit die Stadt diesen Anspruch erfüllen kann, müssen Eltern ihren genauen Betreuungsbedarf anmelden. Das geht online unter www.freiburg.de/rechtsanspruchgrundschule. Eine Registrierung ist erforderlich. Achtung: Die Anmeldung muss bis Sonntag, 15. März, erfolgt sein.
Eltern von Schulanfänger*innen sollten sich daher unbedingt beteiligen. Außerdem benötigt die Stadt die Daten, um den täglichen Betreuungsbedarf möglichst exakt zu ermitteln. Nur so lassen sich die Angebote passgenau für die Erstklässler*innen planen.
Beim Ausfüllen des Formulars stellen Eltern durch Auswahl ihrer Schule fest, ob die dortige (entgeltpflichtige) Schulkindbetreuung in städtischer oder in freier Trägerschaft läuft. Ist die Betreuung städtisch, genügt das Ausfüllen des digitalen Formulars. Wichtig: Ist die Betreuung in freier Trägerschaft ersetzt die Erklärung des Anspruchs im Online-Formular nicht die konkrete Anmeldung des Kindes in der jeweiligen Schulkindbetreuung, (Privat-) Schule oder sonstigen Institution vor Ort. Diese läuft dann direkt an der jeweiligen Schule, bei der das Kind angemeldet ist. Das bedeutet, bei nicht-städtischer Trägerschaft muss das Online-Formular ausgefüllt werden und das Kind zusätzlich beim Träger der Betreuung angemeldet werden.
Die Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung und die damit verbundenen Ferienangebote legt die Stadt Freiburg zentral fest. Die Anmeldung zum Betreuungsbedarf bedeutet nicht automatisch, dass die Betreuung am gewünschten Ort stattfinden kann |