Prolixletter
Freitag, 13. Februar 2026
  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf unserer Startseite !  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf unserer Startseite !
Uhr


 
Beginn der Vogelschutzzeit im März
Grundstückseigentümer*innen sollten jetzt ihre Pflanzen zurückschneiden

Rückschnitt ist Pflicht und Gehwege müssen frei bleiben

Wenn üppiges Geäst Gehwege einengt oder Pflanzen Verkehrsschilder verdecken, kann das gefährlich werden. Deshalb ist es wichtig, dass Grundstückseigentümer*innen ihre Pflanzen zurückschneiden. Das ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

Da der Frühling naht, sollten Grundstückseigentümer*innen jetzt zu Gartenschere und Heckenschneider greifen. Nur im Februar sind notwendige Rückschnitte noch uneingeschränkt erlaubt, denn im März beginnt die Vogelschutzzeit. Formschnitte sind dann noch möglich, aber Hecken und andere Gehölze dürfen bis Ende September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.

Dieses Verbot gilt jedoch nicht, wenn der Rückschnitt nötig ist, um den Verkehrsraum freizuhalten. Das baden-württembergische Straßengesetz schreibt vor, dass Anpflanzungen die Verkehrssicherheit nicht gefährden dürfen. Der Luftraum über Fahrbahnen muss bis 4,50 Meter und jener über Geh- und Radwegen bis 2,50 Meter freigehalten werden. Auch dürfen Büsche und Bäume dürfen nicht in den Straßenraum ragen.

Falls sich in den Hecken oder Bäumen aber Nester mit Eiern oder Jungvögel befinden, gilt: Schere oder Säge beiseitelegen und das weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde abstimmen (0761/ 201 – 6125, -6126, -6127, - 6157).

Wenn Grundstückseigentümer*innen oder deren Beauftragte ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann das Konsequenzen haben. Sie sind haftbar, wenn beispielsweise jemand durch herabfallende Äste zu Schaden kommt.
 
Eintrag vom: 13.02.2026  




zurück
freiburger-stf.jpg
oekoplus.gif
gruenequellen.jpg
historixBanner.jpg

Mittagstisch-in-Freiburg




Copyright 2010 - 2026 B. Jäger