Das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) hat am Donnerstag, 5. Februar, erneut kontrolliert, ob in Freiburg die Vorgaben zum Jugendschutz eingehalten werden. Anlass der aktuellen Überprüfung waren unter anderem Hinweise, dass Jugendliche an einzelnen Verkaufsstellen Zigaretten oder E-Zigaretten kaufen können.
Eine 17-jährige städtische Auszubildende hatte sich dazu bereit erklärt, als Testperson bei der Kontrollaktion mitzumachen. Die Eltern der Jugendlichen hatten im Vorfeld der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, zwei Begleitpersonen des AföO waren jederzeit in ihrer Nähe, Zoll- und Polizeibeamte haben die Kontrollen ebenfalls begleitet.
Im Fokus standen drei Kiosk-Betriebe. Wegen Hinweisen während der laufenden Kontrollen wurde zudem ein vierter Kiosk kontrolliert. Ergebnis: Alle Betriebe haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Zwei von ihnen hatten sich bereits bei der vergangenen Überprüfung nicht korrekt verhalten. Bei den vier registrierten Verstößen hat das Verkaufspersonal E-Zigaretten an die 17-jährige verkauft. In zwei Fällen wurde davor der Ausweis kontrolliert.
Die Verstöße haben für die Verkäufer*innen ein Bußgeldverfahren zur Folge. Direkt vor Ort wurde außerdem ein Sensibilisierungsgespräch geführt. Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg sieht für diese Verstöße im Regelfall eine Geldbuße von 300 Euro vor. |