Übermittlungssperre ist nicht mehr möglich
Der Bundestag hat im vergangenen Dezember das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) beschlossen, der Bundesrat hat ihm wenig später zugestimmt, zum 1. Januar ist es in Kraft getreten. Dadurch ergab sich eine wichtige Änderung im Meldewesen: Für die Wehrerfassung ist nur noch die Bundeswehr zuständig. Die Meldebehörden (in Freiburg das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement/ABI) sind nicht mehr beteiligt.
Nun weist das ABI darauf hin, dass das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos entfällt. Bereits bestehende Sperren im Melderegister wurden gelöscht, ein neuer Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist nicht mehr möglich.
Andere Widerspruchsrechte gegenüber dem ABI, etwa bei Altersjubiläen oder gegenüber Religionsgesellschaften, bleiben unverändert bestehen. Die Umsetzung erfolgt automatisch durch die Meldebehörden. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht kein weiterer Handlungsbedarf. |