Prolixletter
Montag, 26. Januar 2026
  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf unserer Startseite !  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf unserer Startseite !
Uhr


 
Wehrerfassung: Seit Januar hat sich das Gesetz geändert.
Übermittlungssperre ist nicht mehr möglich

Der Bundestag hat im vergangenen Dezember das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) beschlossen, der Bundesrat hat ihm wenig später zugestimmt, zum 1. Januar ist es in Kraft getreten. Dadurch ergab sich eine wichtige Änderung im Meldewesen: Für die Wehrerfassung ist nur noch die Bundeswehr zuständig. Die Meldebehörden (in Freiburg das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement/ABI) sind nicht mehr beteiligt.

Nun weist das ABI darauf hin, dass das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos entfällt. Bereits bestehende Sperren im Melderegister wurden gelöscht, ein neuer Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist nicht mehr möglich.

Andere Widerspruchsrechte gegenüber dem ABI, etwa bei Altersjubiläen oder gegenüber Religionsgesellschaften, bleiben unverändert bestehen. Die Umsetzung erfolgt automatisch durch die Meldebehörden. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
 
Eintrag vom: 23.01.2026  




zurück
freiburger-stf.jpg
oekoplus.gif
gruenequellen.jpg
historixBanner.jpg

Mittagstisch-in-Freiburg




Copyright 2010 - 2026 B. Jäger