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Sonntag, 19. Mai 2024
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Karlsruhe: Eigentümer sollten Bäume und Hecken zurückschneiden
Bewuchs auf Fuß- und Radwegen birgt Gefahr

Ergiebige Niederschläge haben in den letzten Wochen auf der einen Seite in den Gärten zwar das Gießen erspart, aber dafür andere Arbeit beschert: Bäume, Hecken und Büsche wachsen in teils atemberaubender Geschwindigkeit. Wer zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, merkt es schnell: Hecken oder herunterhängende Äste auf Geh- und Radwegen können schnell zur Gefahr werden.

Damit es nicht so weit kommt, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gesetzlich verpflichtet, solche Bäume und Hecken zurückzuschneiden. Pflegerückschnitte sind zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sogar das ganze Jahr über zulässig.

Aktuell nehmen Beschwerden über gefährlichen Wildwuchs aus allen Stadtteilen zu. Wenn es zu gefährlichen Situationen oder nicht tolerierbaren Einschränkungen der öffentlichen Flächen führt, die durch die Eigentümer der Grundstücke nicht beseitigt werden, behält sich das Tiefbauamt vor, durch Fachfirmen die erforderlichen Rückschnitte durchführen zu lassen. Die Kosten dafür müssen durch die Grundstückseigentümer getragen werden. Das Tiefbauamt bittet daher mitzuhelfen, dass die Stadt weiterhin grün bleibt und sich gleichzeitig alle bei der Nutzung der Verkehrswege sicher fühlen können.
 
Eintrag vom: 09.07.2021  




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