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Sonntag, 19. Mai 2024
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Schritt fĂŒr Schritt zur Vergleichsmiete
Seit Januar gilt der Mietspiegel 2019/2020

In wenigen Minuten selber errechnen, ob die Miete oder eine geforderte Erhöhung dem Mietspiegel entspricht

Seit Januar gilt der neue Mietspiegel. Damit lĂ€sst sich in wenigen Minuten ganz einfach errechnen, ob die eigene Miete oder eine geforderte Mieterhöhung dem Mietspiegel entspricht. Unter www.freiburg.de/mietspiegel ist ein Online-Rechner zu finden, der das Ergebnis mit wenigen Klicks und Eingaben prĂ€sentiert. Auf dieser Seite steht auch die Mietspiegel-BroschĂŒre zum kostenlosen Download bereit. Sie kann auch als gedruckte Version zum Preis von 7,50 Euro bestellt (Tel. 0761/201-5302) oder in mehreren Dienststellen (siehe Fuß der Meldung) gekauft werden.

Ist die Miete zu hoch oder die Erhöhung, die der Vermieter fordert, berechtigt? Wie viel Miete kann ich fĂŒr meine Wohnung verlangen? Antworten auf diese Fragen gibt der Mietspiegel, der die ortsĂŒbliche Vergleichsmiete abbildet. Dies ist eine Durchschnittsmiete, die mit Hilfe statistischer Verfahren berechnet wird. In die Auswertung fließen aufgrund gesetzlicher Vorschriften allerdings nur Haushalte ein, deren MietvertrĂ€ge innerhalb der vergangenen vier Jahren verĂ€ndert oder in den letzten zwei Jahren neu vereinbart wurden.

Dadurch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Durchschnittsmiete den aktuellen Marktpreis widerspiegelt (daher der Name „Mietspiegel“). Diese Begrenzung wird kritisch gesehen, da lĂ€nger unverĂ€ndert bestehende, möglicherweise gĂŒnstigere MietverhĂ€ltnisse nicht in die Berechnung eingehen. Die derzeitige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, die VerlĂ€ngerung des Betrachtungszeitraums zu prĂŒfen – eine gesetzliche Neuregelung gibt es allerdings noch nicht.

Der Mietspiegel 2019/2020 wurde von einer paritĂ€tisch besetzten und ehrenamtlichen Arbeitsgruppe aus FachkrĂ€ften der Freiburger Wohnungswirtschaft und InteressenverbĂ€nden unter Moderation eines anerkannten Mietrechtsexperten erstellt und durch das GEWOS-Institut fĂŒr Stadt-, Regional- und Wohnforschung begleitet. Mit seinem Beschluss vom 13. November 2018 hat ihn der Gemeinderat als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.

Demnach liegt die mittlere monatliche Nettomiete aller Wohnungen, unabhÀngig von WohnflÀche, Baujahr und sonstigen Wohnwertmerkmalen, in der Stadt Freiburg bei 8,56 Euro je Quadratmeter. Die durchschnittliche Mietpreissteigerung seit dem letzten Mietspiegel 2017 betrÀgt 3,7 Prozent.

Der Mietspiegel gilt fĂŒr alle Mietwohnungen des freien Marktes zwischen 20 und 150 Quadratmeter. Ausgenommen sind preisgebundene oder geförderte Wohnungen, Wohnungen in Studierenden- oder sonstigen Wohnheimen, Wohngemeinschaften mit EinzelmietvertrĂ€gen, möblierte Wohnungen sowie Ein- und ZweifamilienhĂ€user.

Bei den Angaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettokaltmieten in Euro pro Quadratmeter. Die Nettokaltmiete ist das Entgelt fĂŒr die Überlassung der Wohnung ohne Betriebs- und Heizkosten. Die Miete fĂŒr eine Garage oder einen Stellplatz, etwaige Möblierungs- und UntermietzuschlĂ€ge sind in der Nettokaltmiete nicht enthalten. KostenansĂ€tze fĂŒr Schönheitsreparaturen und kleinere Instandhaltungskosten sind fĂŒr die Bestimmung der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete ohne Bedeutung.

MietvertrÀge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind beispielsweise Betriebskosten in der Mietzahlung enthalten, muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten bereinigt werden.

Die Ermittlung der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete fĂŒr eine konkrete Wohnung erfolgt im Mietspiegel anhand mehrerer Tabellen. Die Basismiete richtet sich nach der GrĂ¶ĂŸe der Wohnung in Quadratmetern WohnflĂ€che. Besonderheiten bei Art, GrĂ¶ĂŸe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit einer Wohnung werden ĂŒber ein Tabellensystem mit Zu- und AbschlĂ€gen erfasst und ermöglichen eine detaillierte Bestimmung der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete fĂŒr Wohnungen, die von der Basismiete abweichen. FĂŒr besondere Wohnwertmerkmale wie Penthouse oder die Lage an einer stark befahrenen Bahntrasse sind weitere Zu- oder AbschlĂ€ge möglich.

Kriterien der Berechnung
AbhĂ€ngig von der WohnflĂ€che ergibt sich die Basismiete. Die WohnflĂ€che umfasst die GrundflĂ€chen derjenigen RĂ€ume, die ausschließlich zu einer bestimmten Wohnung gehören. Nicht dazu gehören ZubehörrĂ€ume, Keller, AbstellrĂ€ume und KellerersatzrĂ€ume außerhalb der Wohnung, WaschkĂŒchen, BodenrĂ€ume, TrockenrĂ€ume, HeizungsrĂ€ume und Garagen. DachgeschossflĂ€chen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern werden zur HĂ€lfte berĂŒcksichtigt; nicht berĂŒcksichtigt werden FlĂ€chen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter. Die GrundflĂ€chen von Balkonen, Loggien, DachgĂ€rten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel ihrer GrundflĂ€che, höchstens jedoch zur HĂ€lfte anzurechnen.
Die Basismiete pro Quadratmeter betrĂ€gt bei 20 qm 14,36 Euro, bei 30 qm 11,14 Euro, bei 40 qm 9,66 Euro, bei 60 qm 8,16 Euro, bei 80 qm 7,94 Euro, bei 100 qm 8,55 Euro, bei 120 qm 9,17 Euro und bei 140 qm 9,11 Euro. Alle weiteren Angaben bis zu 150 qm stehen quadratmetergenau in der Mietspiegel-BroschĂŒre bzw. online.

Daneben wirken sich besondere Wohnwertmerkmale, die von der Vermieterin bereitgestellt werden, auf die Miethöhe aus. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale (z. B. hochwertige BodenbelĂ€ge) selbst geschaffen, ohne dass die Kosten hierfĂŒr vom Vermieter erstattet wurden, werden sie nicht mitberechnet. GrundsĂ€tzlich ist eine Wohnung in diejenige Baualtersklasse einzuordnen, in der das GebĂ€ude fertiggestellt beziehungsweise die Wohnung bezugsfertig wurde.
Bei einem Baujahr bis 1918 gibt es 8%, bei Baujahr 1919 bis 1948 13%, bei Baujahr 1949 bis 1960 10% und bei Baujahr 1961 bis 1977 7% Abschlag.
Bei Baujahr 1978 bis 1994 gibt es 3%, bei Baujahr 1995 bis 2001 7%, bei Baujahr 2002 bis 2008 9% und bei Baujahr ab 2009 18% Zuschlag.
Eine grundlegende Modernisierung seit 2001 gibt weitere 6 Prozent Zuschlag.

Die Lage in einem GebĂ€ude mit mindestens 10 Etagen (oberhalb des Erdgeschosses) fĂŒhrt zu einem Hochhaus-Abschlag von 6 Prozent auf die Basismiete.

Zu den besonderen Merkmalen der Wohnungsausstattung, die den Mietpreis in Freiburg beeinflussen, zĂ€hlen eine gehobene KĂŒchenausstattung (plus 15%), Einbauschrank oder -schrĂ€nke (nicht im KĂŒchenbereich; plus 3%), ein gut nutzbarer Balkon bzw. eine gut nutzbare Loggia (mindestens 8 qm groß; plus 5%), ausschließlich eigene Gartennutzung (plus 5%), ĂŒberwiegend Dreifachverglasung (plus 6%) und die Modernisierung bzw. der Einbau des Warmwassererzeugers nach 2009 (plus 3%).
AbschlĂ€ge gibt es bei Wohnungen ohne Gegensprechanlage mit TĂŒröffner (minus 3%), ohne Abstellgelegenheit fĂŒr FahrrĂ€der oder Kinderwagen innerhalb des GebĂ€udes (minus 3%), sowie bei Einzelöfen oder mindestens einem Wohnraum ohne Heizung (minus 8%).

Die Miethöhe wird auch von der Lage der Wohnung beeinflusst. Dazu wurden fĂŒnf Wohnlagenzonen auf Stadtteilebene ermittelt; ihre Klassifizierung erfolgte anhand der durchschnittlichen Miethöhe pro Stadtteil. Bei der Lage im Grenzbereich zwischen zwei Stadtteilen oder Unklarheiten in der Zuordnung gilt das Straßenverzeichnis in der Mietspiegel-BroschĂŒre.
ZuschlĂ€ge gibt es in den Stadtteilen Altstadt, Herdern, Neuburg (jeweils plus 12%), Oberau, Rieselfeld, Vauban und Wiehre (plus 9%). In Betzenhausen, Ebnet, GĂŒnterstal, Kappel, Lehen, Littenweiler, St. Georgen, StĂŒhlinger, Waldsee und ZĂ€hringen gibt es weder Zu- noch Abschlag. AbschlĂ€ge gibt es in den Stadtteilen BrĂŒhl, Haslach, Landwasser (jeweils minus 7%), Hochdorf, Mooswald, Munzingen, Opfingen, Tiengen, Waltershofen und Weingarten (minus 15%).

ZusĂ€tzlich wurden objektive Wohnlagekriterien ermittelt, die Zu- oder AbschlĂ€ge auf kleinrĂ€umiger Ebene erlauben. Wenn die Wohnung an einer Hauptverkehrsstraße mit starkem Verkehrsaufkommen und hohem bis sehr hohem LĂ€rmpegel liegt, gibt es 3% Abschlag. Wenn die nĂ€chste GrĂŒnanlage bzw. Park, die mindestens so groß ist wie ein Fußballfeld, ĂŒber 1.000 Meter entfernt liegt, gibt es 2% Abschlag. ZuschlĂ€ge bringt dagegen die gute Erreichbarkeit von Arzt, Apotheke, Schule, Kindergarten (plus 2%) bzw. der Bergwaldgebiete am Rande der Stadt (plus 5%).

Online-Rechner und Download/Kauf der BroschĂŒre
Unter www.freiburg.de/mietspiegel ist ein Online-Rechner zu finden, der das Ergebnis mit wenigen Klicks und Eingaben prĂ€sentiert. Auf dieser Seite steht auch die Mietspiegel-BroschĂŒre zum kostenlosen Download bereit.
Als gedruckte Version kostet die BroschĂŒre 7,50 Euro. Sie kann im Amt fĂŒr Liegenschaften und Wohnungswesen (Tel. 0761/201-5302) bestellt oder in folgenden Dienststellen gekauft werden: Amt fĂŒr Liegenschaften und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4; BĂŒrgerservice, Fehrenbachallee 12; BĂŒrgerberatung am Rathausplatz 2-4; und in manchen Ortsverwaltungen.
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Eintrag vom: 21.01.2019  




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