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Sonntag, 19. Mai 2024
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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter – Schöffen – gesucht
Bewerbungsschluss 15. März, Online-Bewerbung möglich

Infoveranstaltung 28. Februar, Bürgerhaus Zähringen

Wer als ehrenamtliche Richterin oder Richter in Gerichtsverhandlungen mitwirken möchte und in Freiburg wohnt, kann sich jetzt bei der Stadt Freiburg melden. Für den Amtsgerichtsbezirk Freiburg werden interessierte deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 25 und 69 Jahren gesucht, die sich zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2023 als Schöffinnen und Schöffen oder als Jugendschöffinnen und - schöffen engagieren möchten. Bewerbungsschluss ist der 15. März. Schöffinnen und Schöffen, die ereits in zwei aufeinander folgenden Perioden amtieren können erneut berufen werden.

Eine Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 28. Februar, um 19 Uhr im Bürgerhaus Zähringen, Lameystraße 2, statt. Es werden zwei Richter des Amtsgerichtes sowie zwei amtierende Schöffinnen und Schöffen anwesend sein.

Schöffinnen und Schöffen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und - richter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.

Zu den geforderten Fähigkeiten und Eigenschaften zählen soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, berufliche Erfahrung, logisches Denkvermögen und Gespür, Gerechtigkeitssinn, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen. Bei Jugendschöffinnen und -schöffen kommen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung hinzu. Darüber hinaus müssen Schöffinnen und Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, für das eine Entschädigung bezahlt wird. Für die Amtstätigkeit sind die Schöffinnen und Schöffen von ihrer Arbeitgeberin oder Arbeitgeber freizustellen. Es sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Beim Landgericht erstrecken sich die Sitzungen an den großen Strafkammern manchmal auch über mehrere Tage oder Wochen. In solchen Einzelfällen sind die Schöffinnen und Schöffen deutlich mehr als zwölf Tage im Jahr gefordert.

Es gibt auch Hinderungsgründe gegen die Berufung in das Ehrenamt. Diese sind zum Beispiel die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat, die den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder die Ausübung eines Justizberufes. Auch ehemalige Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR dürfen nicht berufen werden.

Für die Ernennung stellt die Stadtverwaltung jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zusammen. Der Gemeinderat beziehungsweise der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt über diese Listen. Anschließend werden sie öffentlich ausgelegt. Bis spätestens 28. September wählt das Amtsgericht Freiburg die erforderliche Anzahl der Schöffinnen und Schöffen aus den Listen aus. Die Gerichte berufen dann die Gewählten in das Amt.

Bewerben kann man sich übers Internet. Die Pflichtangaben aus den elektronischen Bewerbungsformularen sind auch bei schriftlichen und telefonischen Bewerbungen erforderlich. Der Vordruck für eine schriftliche Bewerbung kann per E-Mail oder telefonisch angefordert werden.

Detailliertere Infos sind unter www.freiburg.de/schoeffenwahl zu finden.

Ansprechpartner für Schöffinnen und Schöffen bei Erwachsenenstrafsachen:
Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung, Abteilung Informationsmanagement, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Telefon 0761 / 201-5525, E-Mail: wahlamt@stadt.freiburg.de

Ansprechpartner für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen:
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kaiser-Joseph-Straße 143, 79098 Freiburg, Telefon 0761 / 201-8303, E-Mail: aki@stadt.freiburg.de
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Eintrag vom: 26.01.2018  




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