Prolixletter
Freitag, 29. März 2024
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Früher in Rente: Wege zum vorgezogenen Ruhestand
Früher in Rente – davon träumt so mancher. Auf welchem Wege sich das realisieren lässt, erklären die Experten der Stiftung Warentest übersichtlich und verständlich in der aktuellen Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Denn die Materie ist komplex: Je nachdem, wie viele Versicherungsjahre man bei der Rentenversicherung geltend machen kann, welche Abschläge bei der Rente zu berücksichtigen sind oder ob eine Kombination mit Altersteilzeit oder Hinzuverdienst in Frage kommt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den früheren Rentenbeginn.

Kompliziert wird das Ganze auch dadurch, dass der Rentenbeginn, je nach Geburtsjahrgang, durch die stufenweise Erhöhung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre variiert. Deshalb sind auch pauschale Aussagen wie „Wer 45 Versicherungsjahre bei der Rentenversicherung nachweisen kann, kann mit 63 Jahren in Rente“ schlicht falsch. Denn auch für diese Personengruppe gilt die stufenweise Erhöhung der Altersgrenze. Wer 1965 geboren ist, erhält auch bei 45 Versicherungsjahren erst mit 65 eine ungekürzte Rente.

Wer früher in Rente will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eventuell Rentenabschläge, also Kürzungen, in Kauf nehmen. Finanztest zeigt, wie hoch diese Kürzungen ausfallen und wie man diese durch gute Planung eingrenzen kann. Wer heute 55 Jahre alt ist und mit 63 in Rente will, hat Rentenabschläge von 14,4 Prozent. Durch freiwillige Einzahlungen lassen sich diese Abzüge aber ausgleichen. Und da diese freiwilligen Zahlungen als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden können, ist es günstig, sie über mehrere Jahre zu strecken.

Die Variante, früher in Rente zu gehen und nebenbei noch etwas zu arbeiten, ist für manche aus finanziellen Gründen attraktiv, aber auch, um den Kontakt zu den Kollegen nicht abreißen zu lassen. Wer das auf Basis eines 450-Euro-Jobs macht, spart sich Steuern und Sozialabgaben auf das Gehalt. Aufpassen müssen Frührentner, wenn sie zu viel verdienen. Denn dann werden 40 Prozent ihres Gehalts auf die Rente angerechnet und diese entsprechend gekürzt. 2020 ist der Hinzuverdienst wegen der Corona-Pandemie jedoch großzügiger geregelt.

Den vollständigen Überblick über die verschiedenen Wege zu einer früheren Rente gibt es mit zahlreichen Tipps in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/fruehrente.
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Eintrag vom: 31.05.2020  




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