Prolixletter
Donnerstag, 28. März 2024
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Menschenrechte gelten für alle
Auch für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen

Am 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Dazu erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ –dieses großartige Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gilt es tagtäglich zu verteidigen, einzufordern und zu realisieren. Gerade im Hinblick auf gegenwärtige Entwicklungen erinnert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) daran, dass die Menschenrechte für alle gelten und damit auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI). Sie haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Schutz der Privatsphäre, sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung oder das Recht auf Familiengründung.

Statt sie als Staatsbürger*innen zweiter Klasse zu behandeln, müssen LSBTI endlich auch in Deutschland gleiche Rechte, Anerkennung und Teilhabe gewährt werden. Statt mit Ideologie und Bauchgefühlen die wieder ansteigende Homo- und Transphobie zu legitimieren, muss die Bundesregierung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen und den versprochenen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie auf den Weg bringen. Dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit ist endlich Geltung zu verschaffen. Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist ebenso wie das von transgeschlechtlichen Menschen durchzusetzen – im Recht, in der Politik, in der Medizin. Es bedarf einer Reform des Personenstandsgesetzes, die diesem Grundrecht Rechnung trägt, unbürokratische Alternativen zum Personenstand „männlich“ bzw. „weiblich“ anbietet und Personenstandsänderungen allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht, d.h. ohne Gutachten, ohne ärztliche Atteste und ohne Gerichtsverfahren.

Doch es geht auch um Akzeptanz und Gleichwertigkeit im Alltag. Homo- und Transphobie sind nicht nur eine Gefahr für Leib und Seele von LSBTI, sondern gefährden wie alle Formen von Diskriminierung den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein angst- und diskriminierungsfreies Zusammenleben im Alltag stärkt die Demokratie. Die schulische Beschäftigung mit LSBTI muss daher ebenfalls ein fundamentaler Bestandteil von Demokratie- und Menschenrechtsbildung sein. Sowohl in Unterrichtsinhalten, Lernmitteln als auch im Schulalltag muss deutlich werden: LSBTI sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleichwertig und gleichberechtigt. Daher müssen in allen Bundesländern Bildungspläne für eine Pädagogik der Vielfalt verankert werden, die LSBTI ausdrücklich benennen.

Deutschland steht in der Verantwortung bezüglich einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik. Vor Verfolgung, vor Gefahr für Freiheit, Leib und Leben fliehen nicht nur LSBTI nach Deutschland. Der LSVD setzt sich für faire Asylverfahren ein, die kultursensibel geführt werden. Er macht sich stark für die menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung und Unterstützung von Flüchtlingen. Unsere Gesellschaft und die Behörden müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit Menschen, die sich hierher geflüchtet haben, in Deutschland keinerlei rassistischen, homophoben oder transphoben Anfeindungen ausgesetzt sind. Wir setzen uns für eine Unterstützung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ein, die adäquate Hilfsangebote und Beratungsstrukturen vor Ort anbietet. Es ist Aufgabe der Behörden, die Sicherheit und Akzeptanz von LSBTI sicherzustellen.
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Eintrag vom: 10.12.2016  




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